Deutsche warnen vor hohen Tempo-Bussen aus der Schweiz
Ab Mai tritt eine Regelung in Kraft, bei der die Schweiz bei Tempo-Verstössen Bussgelder ab 80 Franken in Deutschland eintreiben kann. Dies gilt auch umgekehrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Mai tritt ein neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft.
- Bussgelder ab 80 Franken kann die Schweiz in Deutschland eintreiben.
- Das gilt auch umgekehrt bei Bussen von 70 Euro.
- Der ADAC rät, Bussgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen.
Ab dem kommenden Monat heisst es aufgepasst im Strassenverkehr: Deutsche Autofahrer müssen ab Mai bei Verkehrsverstössen auf Schweizer Strassen tiefer in die Tasche greifen. Jedenfalls, wenn sie nicht sofort bezahlen.
Denn die Schweiz kann ab dann Bussgelder auch jenseits ihrer Grenzen einzutreiben. Wenn also ein Deutscher auf Schweizer Autobahnen zu schnell fährt, muss er bezahlen.
Doch dies gilt auch umgekehrt. So können auch Bussgelder bei Verstössen von Schweizern auf deutschen Strassen eingetrieben werden.
Diese Änderung betrifft Geldstrafen ab 70 Euro oder 80 Schweizer Franken. Die Grundlage gibt der neue Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland. Bislang war es nur möglich, Bussgelder aus EU-Ländern in Deutschland einzufordern.
Wer diese neuen Regeln missachtet, könnte mit erheblichen zusätzlichen Kosten konfrontiert werden. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) warnt demnach: Bussgelder aus der Schweiz sollen ernst genommen und rechtzeitig beglichen werden. Und: In der Schweiz gibt es für gleiche Vergehen höhere Bussen als in Deutschland.
Die Deutschen haben vor der neuen Regel also mehr zu befürchten als wir.