Basler Polizist nach Nazi-Parolen freigestellt
Wegen mehreren Vorfällen hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter freigestellt. Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des Polizisten abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsgericht lehnt den Rekurs eines Basler Polizisten ab.
- Ihm wird unter anderem sexuelle Belästigung und Racial Profiling vorgeworfen.
- Der Betroffene wurde von der Kapo Basel zunächst versetzt und später freigestellt.
Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehreren Vorfällen hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter freigestellt. Dies sagte ein Polizeisprecher am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Polizei habe dies im Oktober entschieden, nachdem das Verwaltungsgericht Ende September das Urteil dazu gefällt hatte. Im Urteil, das am Freitag publiziert wurde, lehnt das Gericht einen Rekurs des Wachtmeisters gegen seine Versetzung ab.
Der Rekurrent habe «seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt», heisst es im Urteil. Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erstellt, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat.
Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Obschon an einem privaten Anlass geschehen, habe diese Beeinträchtigung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Zudem habe der Rekurrent mehrmals Arbeitskolleginnen sexistisch beschimpft.
Polizist wurde zuerst versetzt
Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) ein Kilometer langen Strasse zu kontrollieren. Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, heisst es im Urteil.
Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten wie auch ausserhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruss «Sieg Heil» gerufen.
Die Kantonspolizei hatte aufgrund dieser Verstösse den Ressortleiter-Stellvertreter auf eine Wachtmeisterstelle versetzt. Gegen die Verfügung der Personalkommission, die einen tieferen Lohn mit sich zog, hatte der besagte Polizist rekurriert.
Nach einer Ablehnung gelangte er in zweiter Instanz ans Verwaltungsgericht.