Die Anwaltsprüfung im Kanton Basel-Stadt soll künftig zweimal wiederholt werden dürfen. Die Basler Regierung plant, eine entsprechende Forderung umzusetzen.
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Das Basler Strafgericht. (Archivbild) - keystone

Die Anwaltsprüfung soll im Kanton Basel-Stadt zwei Mal wiederholt werden können. Die Basler Regierung will eine entsprechende Forderung aus dem Grossen Rat erfüllen. Derzeit können erfolglose Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfung nur einmal wiederholen.

Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat die Überweisung der Motion von Bruno Lötscher-Steiger (die Mitte). Im interkantonalen Vergleich seien drei Prüfungsversuche angemessen, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit.

Werde ein dritter Versuch zur Erlangung des Anwaltspatents eingeführt, werde die Entscheidung, gescheiterte Kandidierende von der Berufsausübung auszuschliessen, noch begründeter und klarer.

Mehr Fairness bei den Prüfungen

Der Grosse Rat hatte die Motion «Einführung eines zweiten Wiederholungsversuchs bei den Anwaltsprüfungen» im Juni an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen.

Der Motionär begründete die Forderung unter anderem damit, dass der Druck auf die Kandidatinnen und Kandidaten nach einem ersten Misserfolg hoch sei. Eine zweite Wiederholungsmöglichkeit würde die objektive Beurteilbarkeit der Prüfungsleistungen erhöhen.

Auch im Baselbiet gibt es Bestrebungen, erfolglose Kandidatinnen und Kandidaten ein zweites Mal zur Anwaltsprüfung zuzulassen.

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