Basler Zeitung

«Basler Zeitung» hat Privatsphäre von misshandeltem Kind verletzt

Keystone-SDA
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Bern,

Die «Basler Zeitung» hat mit einem Bericht nach Ansicht des Presserats die Privatsphäre eines Mädchens verletzt.

Die BaZ wird innerhalb des Tamedia-Konzerns offenbar eine starke Stimme erhalten.
Die BaZ wird innerhalb des Tamedia-Konzerns offenbar eine starke Stimme erhalten. - Keystone

Die «Basler Zeitung» hat mit einem Bericht nach Ansicht des Presserats die Privatsphäre eines Mädchens verletzt. Die Zeitung hatte dem Online-Artikel zwei Tonaufnahmen beigefügt, in denen man das Mädchen mit unverfälschter Stimme gegenüber einer Therapeutin schildern hört, wie es vom Vater bedroht und missbraucht worden war.

Der Presserat empfahl der Zeitung «dringend», die beiden Audio-Dateien vom Netz zu nehmen. Durch die Veröffentlichung der Aufnahmen des Kindes mit seiner Therapeutin habe die «Basler Zeitung» den Schutz von Kindern bei Gewaltverbrechen und den Opferschutz bei Sexualverbrechen «grob verletzt», schrieb der Presserat am Freitag in einer Mitteilung.

Das Kind sei nicht in genügendem Masse anonymisiert worden - weder durch eine Verfälschung der Stimme noch durch das Weglassen von Angaben über das Kind, hiess es.

Die «Basler Zeitung» hatte im Juni 2020 in einer Berichterstattung über die Arbeit der Behörde für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kesb) den Zwischenstand im Verfahren um das Mädchen mit dem fiktiven Namen «Nathalie» geschildert. Gemäss dem Bericht habe das Mädchen seit langem geltend gemacht, dass es von seinem Vater sexuell missbraucht werde, wenn es bei ihm zu Besuch sei. Zudem habe er ihr gedroht, sie umzubringen. Zudem würde die Kesb zu wenig in der Situation unternehmen.

Gegen den Artikel hatten die Beiständin des Kindes und eine weitere Person Beschwerde erhoben.

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