Bedingte Freiheitsstrafe für Vergiftung von Raubvögeln bestätigt
Das Bundesgericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten für einen Taubenzüchter aus dem Kanton Zürich bestätigt. Der Mann versuchte im März 2016 Raubvögel zu vergiften, indem er eine Taube mit Gift bestrich.
Das Wichtigste in Kürze
- Ziel des heute 39-jährigen Mannes war es, dass ein Raubvogel den von ihm präparierten Vogel erwischt und so nicht nur die Taube, sondern das Gift frisst und daran verendet.
Der Züchter bestritt immer, dass die Taube ihm gehörte. Auch vor Bundesgericht beantragte er deshalb einen Freispruch.
Die Lausanner Richter haben in einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil jedoch den Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. Die Vorinstanz hatte den Mann wegen mehrfacher Tierquälerei, mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und weiterer Delikte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gift zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse von 1500 Franken verurteilt.
Das Bundesgericht schreibt, das Zürcher Obergericht habe den Sachverhalt überzeugend dargelegt. Der Mann habe die Raubvögel vergiften wollen, weil diese immer wieder Jagd auf seine Tauben machten. Am Tag der Überführung des Täter sei eine mit Gift bestrichene und mit Farbe markierte Taube einer bestimmten Rasse immer wieder zum Taubenschlag des Züchter zurückgeflogen - ein klares Indiz, dass der Vogel ihm gehörte.
Zudem waren beim Verurteilten Gift und ein Markierungsspray sichergestellt worden, dessen Farbe auch auf der präparierten Taube gefunden wurde. (Urteil 6B_266/2018 vom 18.03.2019)
Sperrfrist 12 Uhr.