Behörden rätseln weiter um Identität von Klimaaktivist «Nr. 49»

Brendan Bühler
Brendan Bühler

Zürich,

In Zürich und Basel kam es Anfang Juli zu einer Bankenblockade von Klimaaktivisten. Eine Person blieb 23 Tage in Haft – die Identität ist weiterhin unbekannt.

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Nach 23 Tagen Hungerstreik wurde am Mittwoch auch der letzte Demonstrant der Banken-Aktion aus der U-Haft entlassen. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Anfang Juli wurden die Eingänge der CS und UBS in Zürich und Basel blockiert.
  • Während die Mehrheit der Aktivisten nach zwei Tagen freikam, blieb eine Person in Haft.
  • Nach 23 Tagen ist die Person nun freigekommen – die Identität bleibt unklar.

Am letzte Mittwoch wurde nach 23 Tagen Untersuchungshaft die letzte Person der Banken-Blockade freigelassen. Rund 80 Personen wurden vorübergehend festgenommen, kamen aber nach zwei Tagen wieder auf freien Fuss. Alle – bis auf eine Person.

Der Grund für die lange Untersuchungshaft war, dass die Person sich weigerte, ihre Identität preis zu geben. Erich Wenzinger von der Oberstaatsanwaltschaft des Kanton Zürich: «Die Untersuchungshaft wird vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet.»

Credit Suisse Klima
Polizisten vor der Credit Suisse in Zürich während der Blockade. - Keystone

Weiter heisst es: «Nach Einschätzung des Gerichts lag aufgrund der nicht bekannt gegebenen Identität des Inhaftierten auch der Haftgrund der Fluchtgefahr vor.» Doch die Untersuchungshaft darf die Dauer der «zu erwartenden Strafe» nicht übersteigen.

Identität weiterhin unklar

Deswegen ist die letzte Person nun wieder frei. Doch: «Die Ermittlungen zur Feststellung der Identität der Person gehen weiter.» Klartext: Die Identität ist zumindest nicht restlos geklärt.

Das Verfahren ist laut der Oberstaatsanwaltschaft aber weiterhin «pendent». Der Person wird vorgeworfen, «sich unter anderem der Nötigung strafbar gemacht zu haben».

Schweigen als Zeichen des Protests

Der Aktivist begründet sein Schweigen in einer Medienmitteilung folgendermassen: «Aus Protest gegen dieses vollkommen unverhältnismässige Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die friedvollen Klimaaktivistinnen habe ich von meinem Recht Gebrauch gemacht und jegliche Kooperation verweigert.»

Zudem ist die Rede von einem Hungerstreik. Das Amt für Justizvollzug äussert sich mit Verweis auf das Amtsgeheimnis und dem Datenschutz nicht zum Vorfall.

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Klimaaktivisten erzählen, wie sie die 48 Stunden in Haft erlebt haben. - Nau

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