Staatsanwaltschaft kontert Vorwürfe der verhafteten Klima-Aktivisten
Schikane, unverhältnismässig, inakzeptabel. Die Staatsanwaltschaft Zürich wird für den Umgang mit den 64 Klima-Aktivisten scharf kritisiert. Jetzt kontert sie.
Das Wichtigste in Kürze
- 64 Klima-Aktivisten wurden nach einer Aktion vor der Credit Suisse verhaftet.
- Bis zu 48 Stunden wurden die Aktivisten festgehalten. Einzelne sogar noch länger.
- Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt, es gehe hier nicht um Kavaliersdelikte.
Am vergangenen Montag wurden in Zürich 64 Klima-Aktivisten verhaftet. Dies aufgrund einer Sitzblockade vor der Credit Suisse am Paradeplatz. Vier davon wurden gestern Dienstag freigelassen, 60 mussten eine weitere Nacht im Gefängnis verbringen. Zwei Aktivisten werden gar «wegen Fluchtgefahr» immer noch festgehalten.
Alle Aktivist*innen, die an der UBS-Blockade in #Basel festgenommen wurden, sind wieder auf freiem Fuss! Wir solidarisieren uns mit den sich weiterhin in Haft befindenden Aktivist*innen in #Zürich und fordern deren sofortige Freilassung!#KlimaschutzIstKeinVerbrechen #FossilFree pic.twitter.com/lyIgl6owqF
— Collective Climate Justice (@climategames_ch) July 10, 2019
Die freigelassenen Aktivisten beschweren sich bei Nau über «Schikane» und «Einschüchterungs-Versuche». Greenpeace, welche ebenfalls 26 Aktivisten der Haft überlassen mussten, bezeichnen das Vorgehen als «inakzeptabel» und «unannehmbar».
«Haben einfach unseren Job gemacht»
Erich Wenzinger, Mediensprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft stellt klar: «Wir weisen diese Vorwürfe zurück.» Es sei nicht alltäglich, mit 61 Verhafteten konfrontiert zu sein. «Wir hatten hier ein Mengenproblem!» Erschwerend sei hinzu gekommen, «dass nicht alle bereit waren, ihre Identität Preis zu geben.»
Wenzinger beschwichtigt, es habe keine Möglichkeit gegeben, gewisse Aktivisten schon früher zu entlassen. Von einem Einschüchterungs-Versuch möchte die Staatsanwaltschaft nichts wissen: «Wir haben einfach unseren Job gemacht!» Das Vorgehen habe den rechtlichen Bedingungen entsprochen.
Entschädigung für Inhaftierte steht in den Sternen
In den meisten Fällen gehe es um Nötigung und: «Das ist kein Kavaliersdelikt.» Die Behörden seien verpflichtet, dies zu untersuchen. Zudem komme bei einzelnen der Vorwurf von Hausfriedensbruch zum tragen.
Für die zwei noch immer inhaftierten hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchungshaft beantragt. «Wir gehen bei ihnen von dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr aus», begründet Wenzinger.
Ein Betriebssanitäter von Greenpeace wurde schon vorgängig am Dienstag entlassen. Wie er bei Nau schilderte, habe sich die Staatsanwaltschaft bei ihm entschuldigt und ihm eine Entschädigung versprochen. Erich Wenzinger jedoch konnte dazu keine Stellung nehmen, er wisse nichts davon.