Bei der Stadtpolizei Zürich darf man jetzt auch Tattoos haben
Die Stadtpolizei Zürich hat die Anforderungen für Bewerber angepasst: Neu sind Tattoos ausser an Hals, Kopf und Händen erlaubt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Stadtpolizei Zürich sind Tattoos ab sofort erlaubt.
- Einzig an Hals, Kopf und Händen sind Tätowierungen nicht erlaubt.
- Zudem hat die Stapo beim Anforderungsprofil die Mindestgrösse angeschafft.
Erfreuliche News für künftige Polizistinnen und Polizisten der Stadtpolizei Zürich: Die Stapo erlaubt neuerdings Tattoos. Einzige Ausnahmen bleiben Tätowierungen an Händen, Kopf und Hals inklusive Nackenbereich. Das hat die Stapo Zürich gestern auf Twitter bekanntgegeben.
«Die Gesellschaft hat sich verändert und daran wollen wir uns anpassen», sagt Mediensprecher Marco Cortesi auf Anfrage von Nau. «Die Polizisten sind ein Abbild der Bevölkerung. Und in der Zürcher Bevölkerung gibt es eben viele Menschen mit Tattoos.»
Die Motive der Tattoos müssten einfach mit der Berufsethik der Polizei vereinbar sein. «Es ist einfach schade, wenn wir sehr guten Bewerbern nur wegen ihren Tattoos absagen müssen», so Cortesi. «Das haben wir sofort geändert.»
Schon gehört, dass wir die Anforderungen an künftige Polizistinnen und Polizisten angepasst haben? Neu gibt es bei uns keine fixe Mindestgrösse mehr, das Höchstalter wurde auf 39 bei Ausbildungsbeginn angehoben und Tätowierungen sind (mit kleinen Einschränkungen) erlaubt. ^spa pic.twitter.com/wEvR8qk3ze
— Stadtpolizei Zürich (@StadtpolizeiZH) October 3, 2019
Stadtpolizei Zürich schafft Mindestgrösse ab
Das ist jedoch nicht die einzige Neuerung im Anforderungsprofil. Denn die Stadtpolizei schafft die Mindestgrösse ab und das Höchstalter wurde auf 39 Jahre bei Ausbildungsbeginn angehoben.
Auch hier will sich die Stapo der gesellschaftlichen Realität anpassen. «Es gibt trotzdem einige Sachen, die bei kleineren Personen erfüllt sein müssen.» So werde etwa getestet, ob jemand mit kleineren Händen, auch eine Dienstwaffe entsprechend bedienen kann. Die Anpassungen seien auch nicht auf fehlende Bewerbungen zurückzuführen.
Trotz der Anpassungen bleiben Piercings im Grossen und Ganzen verboten. «Das Tragen von sichtbaren, auffälligen Schmuckstücken oder Körperschmuck wie Nasenringe, Zungenpiercings oder Body Modification sind nicht erlaubt. Unauffällige Ohrstecker oder kleinere Ohrringe sind erlaubt, könnten aber ein Sicherheitsproblem sein», schreibt die Stadtpolizei Zürich auf Twitter.
2/2 Bezüglich Piercings ist es so, dass das Tragen von sichtbaren, auffälligen Schmuckstücken oder Körperschmuck wie Nasenringe, Zungenpiercings oder Body Modification nicht erlaubt ist. Unauffällige Ohrstecker/kl. Ohrringe sind erlaubt, könnten aber ein Sicherheitsprobl. sein.
— Stadtpolizei Zürich (@StadtpolizeiZH) October 3, 2019
Für Kantonspolizei Zürich kein Thema
Bei der Kantonspolizei Zürich sind Anpassungen am Anforderungsprofil «kein Thema». «Sichtbare Tätowierungen sind nicht erlaubt», sagt Mediensprecherin Carmen Surber auf Anfrage von Nau. Seit Jahren gelten zudem die Mindestgrössen von 160 Zentimetern bei Frauen und 170 Zentimetern bei Männern.
Bei der Kantonspolizei Basel-Stadt dürfen an Körperteilen, die nicht von der Uniform bedeckt werden, keine Tattoos sein: «An Kopf, Hals und Nacken sowie im Bereich der Hände, bis zu den Handgelenken, dürfen keine Tattoos sichtbar sein. Sichtbare Tattoos an den übrigen Körperteilen (Unterarme, Beine) dürfen keinen Anstoss erregen.», erklärt Toprak Yerguz, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements Kanton Basel-Stadt.
«Die Anforderungs-Bedingungen werden selbstverständlich immer wieder überprüft.» Die Mindestgrösse liege bei Frauen und Männern bei 160 Zentimetern. Für «die problemlose Bedienung und Handhabung von diversen Ausrüstungsgegenständen» müsse eine gewisse Körpergrösse gegeben sein.