Bei Informatikprojekt der Bundesverwaltung drohen Mehrkosten
Der Bundeskanzlei drohen bei einem IT-Projekt Mehrkosten wegen Terminverzögerungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues IT-Projekt soll die Bundesrechtsplattform modernisieren.
- Dem Bund drohen nun aber wegen Schwierigkeiten mit einem Lieferanten Mehrkosten.
Bei einem Informatikprojekt der Bundeskanzlei drohen Terminverzögerungen und höhere Kosten. Der Grund sind Schwierigkeiten mit einem ausländischen Lieferanten. Die Probleme werfen grundsätzliche Fragen zu öffentlichen Beschaffungen auf. Das Ziel des Informatikprojektes ist die Modernisierung der Bundesrechtsplattform, die täglich Tausende Personen besuchen.
Das bestehende System ist am Ende seiner Lebensdauer angelangt. Die Plattform verwaltet das Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen der Bundeskanzlei.
EFK bezeichnet Situation als «heikel»
Den Zuschlag für die Entwicklung einer neuen Lösung hatte ein Unternehmen mit Sitz in Griechenland erhalten. Dieses liefert nun aber nicht wie vorgesehen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat das Projekt unter die Lupe genommen.
Dabei kam die EFK zum Schluss, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden. In einem am Montag veröffentlichten Bericht bezeichnet sie die Situation als «heikel».
Die Fristen würden um zwei bis sechs Monate überschritten, sodass die Lebensdauer des derzeitigen Systems verlängert werden müsse. Die Lieferungen des Dienstleisters entsprächen nicht den vorgegebenen Qualitätskriterien.
Verspätung verursachte bisher Mehrkosten von 1,8 Mio.
Das wird das Projekt verteuern. Veranschlagt wurden ursprünglich Kosten von insgesamt 14,7 Millionen Franken. Bereits 2016 nach dem Entscheid zur Auslagerung der Entwicklung wurden weitere 4,2 Millionen Franken validiert, wie die EFK schreibt.
Sie befürchtet, dass es zu weiteren Budgetüberschreitungen kommen wird. «In Anbetracht der aktuellen Dynamik beurteilt die EFK die Aussichten als wenig verheissungsvoll», heisst es im Bericht.
Nach Angaben der Bundeskanzlei verursachte die Verspätung bisher in der Bundesverwaltung Mehrkosten von rund 1,8 Millionen Franken. Zu einer Erhöhung der Entschädigung an den Lieferanten führe die Verspätung nicht, hält die Bundeskanzlei fest.