Bundesverwaltungsgericht prüft Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum
Das Bundesverwaltungsgericht muss darüber entscheiden, unter welchen Umständen nach dem Konsum von Cannabis der Führerschein entzogen werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Urteil soll Mitte April verkündet werden.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig befasste sich am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung damit, ob die Behörden schon bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum und einem erstmaligen Verkehrsverstoss so hart durchgreifen können. Ein Urteil soll am 11. April verkündet werden. (Az. BVerwG 3 C 13.17 u.a.)
Die Kläger, über deren Fälle die Verwaltungsrichter verhandelten, wenden sich jeweils gegen den Entzug ihres Führerscheins. In den Vorinstanzen fällten die Gerichte dazu bislang unterschiedliche Urteile.
So waren Klagen vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied dagegen in anderen Fällen, dass die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden sei. Strittig ist in dem Verfahren unter anderem, ob vor einem Entzug des Führerscheins ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt werden muss.