Beratung des Covid-19-Gesetzes auf der Zielgeraden
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anpassungen zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes sind bald abgeschlossen.
- Offen war noch die Frage, ob der Bund Verträge mit Impfherstellern veröffentlichen soll.
- Die Einigungskonferenz will darauf verzichten.
Die Beratung zu Anpassungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz ist demnächst abgeschlossen. Der Ständerat hat am Mittwochmorgen einstimmig den Anträgen der Einigungskonferenz zugestimmt. Noch vor dem Mittag will sich der Nationalrat dazu äussern.
Offen war zuletzt zum einen die Frage, ob der Bund Verträge mit Impfherstellern veröffentlichen soll oder nicht. Die Einigungskonferenz schlägt hier vor, darauf zu verzichten, wie es der Ständerat wollte.
Darf der Bund in die Spitalplanung eingreifen?
Die Räte waren nicht einig, ob der Bund bei der Spitalplanung in die Hoheit der Kantone eingreifen soll. Der Nationalrat wollte dem Bund die Kompetenzen übertragen, dass er die Stärkung des von der Covid-19-Krise stark beanspruchten Gesundheitswesens unterstützt. In Absprache mit den Kantonen soll er die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Patienten planen.
Die Einigungskonferenz schlägt nun einen Kompromiss vor, der nicht in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Kantone eingreift. Dieser hält fest, dass die Kantone zur Stärkung der Gesundheitsversorgung, die zur Abdeckung von Auslastungsspitzen nötigen Vorhalteleistungen finanzieren. Der Bund soll dabei aber mit den Kantonen die nötigen Kapazitäten definieren.
Bei Zuspruch des Nationalrats ist parlamentarische Beratung fertig
Bei den Kantonen führt die Anpassung dazu, dass die Kantone sicherstellen müssen, dass sie die nötigen Intensivkapazitäten haben. Auch, wenn sie dann nicht gebraucht werden. Und der Bund erhält neu die Aufgabe, sich auch um die Frage der massgebenden Kapazitäten zu kümmern.
Noch vor dem Mittag wird auch der Nationalrat darüber befinden. Stimmt auch er zu, ist die parlamentarische Beratung über das Covid-19-Gesetz abgeschlossen.