Räte bei zwei Bestimmungen im Covid-19-Gesetz noch nicht einig
Das Wichtigste in Kürze
- National- und Ständerat debattieren weiter um die Anpassungen am Covid-19-Gesetz.
- Offene ist, ob sich der Bund bei der Spitalplanung der Kantone einmischen soll.
- Auch unklar bleibt, ob die Verträge mit den Impfstoff-Lieferanten öffentlich werden.
Die Differenzen der beiden Parlaments-Kammern betreffen die Veröffentlichung von Verträgen mit Impfstoff-Herstellern und die Frage, ob der Bund sich in die Spitalplanung der Kantone einmischen soll.
Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten in den Spitälern für die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven für Zeiten mit hoher Belastung plant.
Gesundheitsminister Alain Berset insistierte im am Donnerstag im Ständerat, dass der Bund bereits seit Beginn der Pandemie mit den Kantonen betreffend der Spitäler in Kontakt stehe und tue, was er könne. Jetzt aber ins Gesetz zu schreiben, wie das geregelt werden solle, sei keine Lösung, sagte Berset.
Auch die Mehrheit des Rats stellte sich dem Artikel entgegen. Es würde ein Regime aufgezogen werden, das für zwölf Monate gelte, sagte Berichterstatter Erich Ettlin (FDP/OW). Danach laufe das Gesetz aus. Zudem könnte es sein, dass sich die Kantone zurückzögen und die Arbeit dem Bund überliessen. Die Probleme in den Spitälern mit dem fehlenden Personal sei bekannt, aber dieser Artikel sei nicht die Lösung, sagte Ettlin.
Der Tessiner SVP-Präsident Marco Chiesa setzte sich vergeblich für diesen Artikel ein. Die Situation in den Spitälern erfordere es, dass der Bund mit den Kantonen koordiniere. Der Ständerat lehnte die Bestimmung schliesslich mit 34 zu 6 Stimmen ab.
Nationalrat will Impfstoff-Verträge offenlegen
Daneben sind sich die Räte weiterhin nicht einig darin, ob der Bund Verträge mit Covid-19-Impfstoff-Herstellern nach Beschaffung der Impfstoffe veröffentlichen muss. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch für einen Artikel, der diese Transparenz vorsieht und dabei gleichzeitig den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen berücksichtigen will.
Der Ständerat lehnte dies am Donnerstag einstimmig ab. Man sei sich zwar bewusst, dass es in der Bevölkerung ein gewisses Bedürfnis nach Transparenz gebe, sagte Ettlin. Aber die Aufsichtskommissionen des Parlaments könnten diesen Einblick haben und auch mit dem Öffentlichkeitsgesetz könnten die Verträge eingesehen werden. Es bringe keinen Mehrwert, das ins Gesetz zu schreiben.
Mit diesen weiterhin offenen Punkten geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.