Covid-19-Gesetz muss in die Einigungskonferenz

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat konnte sich am Montag nicht auf die Änderungen im Covid-19-Gesetz einigen. Jetzt muss es in die Einigungskonferenz.

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Bundesrat Alain Berset spricht im Nationalrat an der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Montag, 13. Dezember 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Veränderungen im Covid-19-Gesetz müssen in die Einigungskonferenz.
  • Daran hat der Nationalrat am Montag festgehalten.
  • Weiterhin sind noch zwei Differenzen offen.

Die Anpassungen im Covid-19-Gesetz müssen in die Einigungskonferenz. Der Nationalrat zeigte sich am Montag unnachgiebig. Offen sind noch zwei Differenzen.

In einem Punkt geht es um die Frage, ob der Bund sich in die Spitalplanung der Kantone einmischen soll.

Definition der Spital-Kapazitäten

Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten der Spitäler für die Behandlung derPatienten definiert. Ausserdem soll er mit ihnen die entsprechenden Reserven für Zeiten mit hoher Belastung planen. Mit 134 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung hielt der Nationalrat am Montag daran fest.

Benjamin Roduit (Mitte/VS) setzte sich vergeblich dafür ein, dass dieser Artikel gestrichen wird. Es sei unmöglich, strukturelle Probleme im Gesundheitswesen zwischen Bund und den Kantonen innert einigen Monaten zu lösen, sagte Roduit. Das Gesetz läuft voraussichtlich Ende 2022 aus.

Offenlegung der Verträge mit Covid-19-Impfstoff-Herstelleren umstritten

Weiterhin ist die Frage offen, ob der Bund die Verträge mit Covid-19-Impfstoff-Herstellern nach Beschaffung der Impfstoffe veröffentlichen muss oder nicht. Der Nationalrat hatte einen Artikel im Gesetz eingefügt, der diese Transparenz vorsah. Gleichzeitig soll dieser den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen berücksichtigen.

Pfizer Coronavirus
Impfstoff von Biontech und Pfizer gegen das Coronavirus. - AFP/Archiv

Der Ständerat stellte sich dem jedoch vehement entgegen. Man sei sich zwar bewusst, dass es in der Bevölkerung ein gewisses Bedürfnis nach Transparenz gebe, hiess es im Ständerat. Aber die Aufsichtskommissionen des Parlaments könnten diesen Einblick haben und auch mit dem Öffentlichkeitsgesetz könnten die Verträge eingesehen werden. Es bringe keinen Mehrwert, das ins Gesetz zu schreiben.

Die Offenlegung sei nicht zielführend und könnte für weitere Verhandlungen eher hemmend sein. Zu diesem Schluss sei die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission gekommen. Das sagte Lorenz Hess (Mitte/BE) im Namen der Kommission.

Der Rat folgte aber schliesslich einer Minderheit um Flavia Wasserfallen (SP/BE). Sie setzte sich dafür ein, dass der Artikel im Gesetz stehen bleibt. Der Rat stimmte mit 109 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung für die Offenlegungspflicht. Das Geschäft geht in die Einigungskonferenz.

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