Beratungsstelle für Unfallverhütung gegen Alkohol auf Gummiboot
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will den Alkoholkonsum auf Gummibooten erlauben.
- Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU gibt es in der Schweiz zu alkoholisierten Badeunfällen keine Statistik.
- Die BFU kritisiert den Entscheid des Bundesrates und schlägt Stichproben als Lösung vor.
Ein Bierchen zischen beim Böötlen auf Aare, Limmat, Rhein oder Reuss gehört für viele zum Erlebnis – und soll bald legal werden. Das Bundesamt für Verkehr sieht für Gummiböötler bald keine Promillegrenze mehr vor. Die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) ist mit diesem Entscheid gar nicht zufrieden. Doch was sagen die Zahlen dazu?
Keine Statistik für alkoholisierte Bootsunfälle
Im Schnitt starben in der Schweiz zwischen 2012 und 2016 jährlich zwei Personen bei Bootsunfällen. Dies belegen Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. «Im Ausland gibt es diverse Studien über Badeunfälle in der Freizeit, bei denen Alkohol im Spiel war. In der Schweiz gibt es dazu jedoch keine Zahlen», sagt Marc Kipfer, Mediensprecher der BFU. Denn bei einem Todesfall werden darüber keine Angaben weitergegeben.
Unfälle beim Bootfahren gibt es in der Schweiz im Schnitt rund 2700 pro Jahr. Auch hier führt die BFU keine Statistik über den Alkoholeinfluss. «Die Datenerhebung im Freizeitbereich ist sehr schwierig», so Kipfer.
Stichproben als Lösung
Wie auch die SLRG findet die BFU, dass die Behörden mit dem Entscheid ein falsches Signal sendet. Die Ertrinkungsgefahr erhöhe sich unter Alkoholeinfluss immens. «Wir raten deshalb zu Stichproben. Die Chance sollte bestehen, dass man beim Trinken auf dem Gummiboot erwischt wird», empfiehlt Kipfer. Denn die Kontrollerwartung sei wichtig für die Prävention.
Die Verordnung soll bis 2020 umgesetzt werden.