Bern: Automatisierte Fahrzeugfahndung bleibt
Der Kanton Bern hält an seiner automatisierten Fahrzeugfahndung fest, trotz eines Bundesgerichtsurteils gegen Luzern.
Der Kanton Bern hält an seiner automatisierten Fahrzeugfahndung fest. Ein Bundesgerichtsurteil gegen eine ähnliche Praxis des Kantons Luzern wirkt sich nicht auf Bern aus, wie die Berner Sicherheitsdirektion am Donnerstag mitgeteilt hat.
Anfang November hatte das Bundesgericht die Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im Kanton Luzern für nichtig erklärt. Das Berner Polizeigesetz unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten von der Luzerner Regelung. Zu diesem Schluss kam die Sicherheitsdirektion, wie sie in einer Mitteilung bekanntgab.
Die Regelung im Kanton Bern sehe den Einsatz der automatisierten Fahrzeugfahndung vorwiegend für die Erkennung und Verhinderung von Straftaten vor und nicht primär für die Strafverfolgung, so die Direktion.
Fokus auf organisierte Kriminalität
Der Kanton Bern will mit der automatisierten Fahrzeugfahndung organisierte Kriminalität wie beispielsweise Drogenhandel erkennen und bekämpfen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Zudem sei die Regelung in Bern verhältnismässiger ausgestaltet. Sie berücksichtigt verschiedene Vorgaben des Bundesgerichts.
Die Luzerner Polizei wollte ihr System zur Verfolgung von schweren Straftaten sowie vermissten und geflüchteten Personen nutzen. Laut Bundesgericht greife ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, in die Kompetenz des Bundes ein.
Beschwerde gegen Berner Regelung
Allerdings wurde beim Bundesgericht auch gegen die Berner Regelung der automatisierten Fahrzeugfahndung Beschwerde erhoben, wie die Sicherheitsdirektion weiter schrieb.
Das Verfahren sei hängig. Da das Bundesgericht der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt habe, könne der Kanton Bern sein System weiterhin einsetzen.