Berner Ex-Gemeinderäte verlieren Altersvorsorge-Privileg
Ehemalige Mitglieder der Berner Stadtregierung dürfen nur noch drei Jahre in der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) versichert bleiben.
Wer die Berner Stadtregierung verlässt, darf nur noch drei Jahre bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) versichert bleiben. Mit 65 zu 0 Stimmen hat der Stadtrat am Donnerstag eine entsprechende Reglementsänderung beschlossen.
Heute können ehemalige Gemeinderatsmitglieder unter gewissen Voraussetzungen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters bei der PVK versichert bleiben. Unabhängig von ihrem Alter müssen sie dabei nur einen Beitrag von sechs Prozent des versicherten Lohns übernehmen. Das führt zu hohen Kosten für die Stadt Bern.
Neue Regelungen und ihre Auswirkungen
Neu zahlt die Stadt während der drei Jahre nur noch die gesetzlich vorgesehenen Arbeitgeberbeiträge. Nicht betroffen sind Personen, die beim Austritt aus dem Gemeinderat das 60. Altersjahr vollendet haben.
Die Neuerung angestossen hatte der Stadtrat mit einer im Juni 2023 überwiesenen Motion. Zwar hätten Ex-Mitglieder des Gemeinderats ein Anrecht auf eine gewisse Absicherung, sagte Dominic Nellen (SP). Zugleich sei die Erwartung berechtigt, dass sie sich nach einer gewissen Zeit beruflich neu orientieren.
Kritik an den bisherigen Regelungen
Dass die bisher grosszügigen Regelungen auf ein verträgliches Mass reduziert würden, sei zu begrüssen, befanden auch die GLP/JGLP/EVP- und die FDP/JF-Fraktion. Bei Goldenen Fallschirmen schaue das Volk stets kritisch hin. Leider sei die Chance verpasst worden, noch einen Schritt weiter zu gehen und auch die Ruhestandsgehälter und die Abfindungen anzupassen.
Das habe der Stadtrat vor anderthalb Jahren abgelehnt, rief Stadtpräsident Alec von Graffenried (GFL) in Erinnerung.
Kein Handlungsbedarf bei Ruhestandsgehältern
Dem Parlament sei es unbenommen, das Thema in der kommenden Legislatur erneut aufs Tapet zu bringen. Der Gemeinderat sei der Meinung, dass in diesem Bereich kein Handlungsbedarf bestehe.
Die neue Pensionskassenregelung wurde in einer einzigen Lesung verabschiedet. So kann sie bereits am 1. Januar 2025 in Kraft treten.