Mord

Berner Obergericht beurteilt Nebenbuhler-Mord

Keystone-SDA
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Bern Nord,

Ein Brasilianer steht erneut vor dem bernischen Obergericht, nachdem er 2022 wegen Mordes verurteilt wurde.

Berner Obergericht
Der Angeklagte soll im August 2021 eine Bekannte in Ostermundigen, einem Vorort von Bern, getötet haben. (Symbolbild) - Keystone

Das bernische Obergericht beurteilt ab Dienstag den Fall eines Brasilianers, der 2022 wegen Mordes an einem Nebenbuhler in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von über 18 Jahren verurteilt worden war. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den neuen Freund seiner Ex-Frau umgebracht zu haben.

Anschliessend soll der Angeklagte die Leiche in einem Wald bei Meikirch BE verbrannt haben. Das erstinstanzliche Regionalgericht Bern-Mittelland lag mit seinem Strafmass im Juni 2022 gar noch etwas über den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Geständnis und Verteidigung des Beschuldigten

Die Verteidigung hatte auf eventualvorsätzliche Tötung plädiert. Der Beschuldigte hatte im Zuge der Ermittlungen gestanden, mit einem Messer auf das Opfer eingestochen zu haben. Er gab indes an, er habe sich aufgrund von Provokationen verteidigen müssen.

Das erstinstanzliche Gericht schenkte den Ausführungen des Verurteilten keinen Glauben. Der vorsitzende Richter räumte zwar ein, dass der Beschuldigte die Tat wohl nicht von langer Hand geplant habe.

Allerdings gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass er auf ein Treffen alleine mit dem neuen Partner seiner Ex-Frau hingewirkt habe. Das folgenschwere Treffen fand in der Wohnung des Verurteilten in Bern-Bethlehem statt. Das Opfer kam von Berufes wegen, um einen Wasserschaden zu begutachten.

Qualifikation der Tat

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte mindestens fünfmal von hinten auf das Opfer eingestochen hatte. Danach habe der Angeklagte dem Opfer einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und mittels Klebeband am Hals befestigt.

Insgesamt qualifizierte das Gericht die Tat als äusserst egoistisch, kaltblütig und ausserordentlich brutal. Die Schwelle von einer vorsätzlichen Tötung zum Mord sei nicht nur knapp überschritten worden, führte seinerzeit der Richter aus.

Das bernische Obergericht beugt sich nun in zweiter Instanz über den Fall und wird sein Urteil voraussichtlich am 8. Mai bekannt geben.

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