Der Angeklagte hatte die Frau 2021 in Ostermundigen BE aus Geldgier und wegen eines Laptops ermordet.
Das Berner Obergericht bestätigte die Aufhebung der Entlassung durch das Regionalgericht.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine deutlich geringere Strafe von fünf Jahren gefordert und auf vorsätzliche Tötung plädiert. (Symbolbild) - Keystone

Das bernische Obergericht hat am Freitag einen 25-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, 2021 eine Bekannte in Ostermundigen BE wegen Geldes und eines Laptops umgebracht zu haben.

Mit seinem Urteil stützt das Obergericht den erstinstanzlichen Entscheid. Der Angeklagte habe zwar zugegeben, die junge Frau getötet zu haben. Darüber hinaus seien seine Aussagen aber widersprüchlich geblieben, führte die Vorsitzende der Strafkammer des Obergerichts aus.

Aussagen wirkten konstruiert und eingeübt

Die Aussagen hätten konstruiert, eingeübt und ergebnisorientiert gewirkt, sagte die Vorsitzende der Strafkammer. Der Mann sei besonders skrupellos vorgegangen und habe die damals 20-jährige Frau aus nichtigem Anlass und egoistischen Gründen ums Leben gebracht, kam auch die zweite Instanz zum Schluss.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von lediglich fünf Jahren verlangt.

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