Ein Berner Zahnarzt, der sein Vermögen von 6 Millionen Franken verschleierte und Steuern unterschlug, wurde vom Bundesgericht verurteilt.
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Das Bundesgericht in Lausanne. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Berner Zahnarzt reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
  • Er soll grosse Summen an Steuergeldern hinterzogen haben.
  • Gegen eine Verurteilung der vorigen Instanz wollte er sich wehren.
  • Der Zahnarzt gilt als Staatsverweigerer. Er blieb ohne Erfolg.
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Das Schweizer Bundesgericht bestätigte eine Verurteilung eines Berner Zahnarztes, der sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Er hatte Vermögensbestände von rund 6 Millionen Franken vor dem Staat verschleiert.

Der Zahnarzt führte im Laufe der Zeit mehrere Finanz-Transaktionen durch, um sein Vermögen vor dem Betreibungsamt zu verstecken.

So flossen beispielsweise 3 Millionen Franken auf Konten seiner beiden Töchter, wie die «Berner Zeitung» und die Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» schreiben. Er erhoffte sich offenbar, auf diese Weise der Steuerpflicht für Teile seines Vermögens entgehen zu können.

Versteck in ausländischen Bankkonten

Unter den sichergestellten Beweismitteln fanden sich auch Details über mehrere Bankkonten, die der verurteilte Zahnarzt bei diversen Banken unterhielt. Einige davon befanden sich sogar im Ausland.

Er gab an, er habe sich nicht verpflichtet gefühlt, bestimmte öffentlich-rechtliche Ansprüche zu bezahlen. Darunter fielen insbesondere seine Steuerschulden.

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Die Staatsanwaltschaft erklärte, trotz intensiver Bemühungen sei es nicht gelungen, sämtliche versteckten Geldbestände aufzuspüren. Das zuständige Betreibungsamt musste folglich für einen Teil der eingeleiteten Pfändungen Verlustscheine ausstellen.

Zustellungsverweigerung als Betrugsindiz

Das Bundesgericht schloss sich am Ende der Einschätzung des Obergerichts des Kantons Bern an. Der Zahnarzt habe bewusst gegen Treu und Glauben verstossen, indem er Zahlungsbefehle nicht abholte.

Der Zahnarzt wurde vom Gericht letztendlich wegen Pfändungsbetrugs zu einer 24-monatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

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