Die Geschäftsprüfungskommission des bernischen Grossen Rates drängt auf ein präziseres BLS-Gesetz.
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Das BLS-Gesetz steht zur Diskussion im Parlament bereit. (Archivbild) - keystone

Unter anderem will sie den Kanton verpflichten, seine aktienrechtlichen Möglichkeiten als Mehrheitseigner voll auszuschöpfen. Das teilte die Kommission am Dienstag mit. Der Regierungsrat hatte das Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS im April vorgelegt.

Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission ist der Text zu allgemein gehalten. Sie fordert einen Zweckartikel, um die Ziele des Kantons zu schärfen. Auch soll im Gesetz verankert werden, dass die BLS nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein soll, wenn diese im Zusammenhang mit der Kernaufgabe stehen.

Der Grosse Rat wird das Gesetz erstmals in der Herbstsession beraten.

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