BLS-Beteiligung des Kantons Bern nun gesetzlich geregelt
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat das neue BLS-Gesetz verabschiedet, welches die kantonalen Anteile an der Bahn regelt.

Das BLS-Gesetz des Kantons Bern ist unter Dach. Der Grosse Rat hat die Vorlage am Mittwoch in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.
Die grossen Pflöcke hatte das Parlament bereits im September 2024 eingeschlagen. In der zweiten Lesung legte er noch die Bandbreite der Kantonsbeteiligung fest. Der Kanton Bern soll mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der BLS-Aktien halten.
Eine Minderheit unter Führung der FDP wollte keine Obergrenze festsetzen und sich so den grösstmöglichen Spielraum lassen. Die Mehrheit sah es anders: Mit der Obergrenze werde ein klares Zeichen an die übrigen Aktionäre gesendet, dass der Kanton nicht Alleinaktionär des Bahnunternehmens werden wolle.
Aktuell ist der Kanton Bern mit 56 Prozent an der BLS AG beteiligt. Ein weiterer Grossaktionär ist der Bund mit einem Anteil von knapp 22 Prozent.
Klare Regeln für Aktienbesitz
Weiter sind andere Kantone und Gemeinden an der BLS beteiligt, ebenso Private. Die Aktien der BLS AG werden ausserbörslich gehandelt.
Mit dem neuen Gesetz verpflichtet sich nun auch offiziell, seine aktienrechtlichen Möglichkeiten als Mehrheitseigner auszuschöpfen und seine Ziele zu schärfen. Ausserdem soll die BLS nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein dürfen, wenn diese im Zusammenhang mit ihrer Kernaufgabe stehen.
Andere Aufgaben müssen in Tochtergesellschaften ausgelagert werden. Gemäss der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden kantonalen Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln.
Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG lag bisher noch kein solches vor.