Kanton Bern soll maximal 70 Prozent der BLS-Aktien halten
Der Grosse Rat hat das BLS-Beteiligungsgesetz verabschiedet, das dem Kanton Bern 50 bis 70 Prozent der BLS-Aktien vorschreibt.

Der Kanton Bern soll mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der BLS-Aktien halten. So steht es im neuen BLS-Beteiligungsgesetz, das der Grosse Rat am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat.
Eine Minderheit unter Führung der FDP wollte keine Obergrenze festsetzen und sich so den grösstmöglichen Spielraum lassen. Die Mehrheit sah es anders: Mit der Obergrenze werde ein klares Zeichen an die übrigen Aktionäre gesendet, dass der Kanton nicht Alleinaktionär des Bahnunternehmens werden wolle.
Aktuell ist der Kanton Bern mit 56 Prozent an der BLS AG beteiligt. Ein weiterer Grossaktionär ist der Bund mit einem Anteil von knapp 22 Prozent. Weiter sind andere Kantone und Gemeinden an der BLS beteiligt, ebenso Private. Die Aktien der BLS AG werden ausserbörslich gehandelt.
Kanton Bern stärkt Mehrheitsbeteiligung
Mit dem BLS-Gesetz verpflichtet sich der Kanton Bern, seine aktienrechtlichen Möglichkeiten als Mehrheitseigner auszuschöpfen und seine Ziele zu schärfen. Ausserdem soll die BLS nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein dürfen, wenn diese im Zusammenhang mit ihrer Kernaufgabe stehen.
Gemäss der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden kantonalen Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln. Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG lag bisher noch kein solches vor.