Gericht

Berufungsprozess gegen früheren Russland-Spezialisten beginnt heute

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt heute Dienstag der Berufungsprozess gegen einen Ex-Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei.

Bundesstrafgericht
Anfang Juni muss sich ein ehemaliger Ermittler der Bundeskriminalpolizei vor dem Bundesstrafgericht wegen mehrfacher Vorteilsnahme verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein früherer Russland-Experte der BKP steht wegen Vorteilsannahme vor Gericht.
  • Er wurde von den russischen Behörden zu einer Bärenjagd eingeladen.
  • Vor einem Jahr wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, er hat Berufung eingelegt.

Am Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt am Dienstag der Berufungsprozess gegen einen früheren Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei (BKP). Er wurde vor einem Jahr wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Erstinstanzlich wurde er durch die Strafkammer zu 60 Tagessätzen zu 150 Franken bedingt verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen einer einwöchigen Bärenjagd auf der russischen Halbinsel Kamtschatka. Zu dieser war der 60-Jährige von den russischen Behörden eingeladen worden.

Verteidiger forderte Freispruch

Das Gericht begründete sein Urteil vergangenen Sommer damit, dass der Russland-Kenner ohne Rücksprache mit Vorgesetzten auf die Jagd gegangen sei. Dabei sei er aufgrund seiner Tätigkeit für die Bundesanwaltschaft (BA) für Korruption sensibilisiert gewesen.

Der Verteidiger des 60-Jährigen hatte für seinen Klienten einen Freispruch gefordert. Er argumentierte, sein Klient habe nichts angenommen, was in der Zusammenarbeit mit der russischen Justiz über das sozial Übliche hinausgehe. Die Zuwendungen hätten seine Amtsführung deshalb gar nicht beeinflussen können.

Staatsanwalt soll von Ausflug gewusst haben

Gemäss dem erstinstanzlich Verurteilten hatten die Jagdausflüge nach Rücksprache, beziehungsweise im Wissen des Staatsanwalts des Bundes Patrick Lamon stattgefunden. Diesen hatte der 60-Jährige als Berater auf den Russland-Reisen begleitet.

Der Mann war eigentlich bei der Bundeskriminalpolizei angestellt. Seit April 2013 arbeitete er jedoch als Delegierter bei der BA. Er unterstützte alle Staatsanwälte, die mit Russland-Fällen beschäftigt waren.

Teileinstellung der Untersuchung

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Februar 2017 eine Strafanzeige gegen den Mann eingereicht. Die Untersuchung wurde hinsichtlich der Delikte Amtsanmassung, Amtsmissbrauch und Bestechung eingestellt. Übrig blieb lediglich der Vorwurf der mehrfachen Vorteilsannahme.

Dafür wurde der Mann ursprünglich mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 190 Franken verurteilt. Zudem musste er eine Busse von 2500 Franken zahlen. Weil er den Strafbefehl anfocht, wurde der Fall von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts behandelt.

Michael Lauber musste als Zeuge aussagen

Im Rahmen des Prozesses mussten auch der Bundesanwalt Michael Lauber und der Staatsanwalt des Bundes Patrick Lamon als Zeugen aussagen. Lamon war organisatorisch der Vorgesetzte des Angeklagten bei der BA. Der Verteidiger des Russland-Kenners hatte die Befragung der beiden bereits in der Strafuntersuchung mehrmals beantragt. Die Anträge wurden jedoch abgewiesen.

Ebenfalls abgewiesen wurde der Antrag des Verteidigers, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt die Strafuntersuchung übernehmen solle. Dies, da Ankläger und Angeklagter einst sozusagen Arbeitskollegen waren.

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