Beschuldigter bestreitet Vorwürfe einer IS-Unterstützung
Ein 52-Jähriger muss sich vor dem Bundesstrafgericht wegen Unterstützung von Aktivitäten des IS verantworten. Der Mann weist jedoch alle Anschuldigungen zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 52-jähriger Mann steht wegen Beziehungen zum IS vor dem Bundesstrafgericht.
- Im Gericht wurden Konversationen abgespielt, bei denen er zum Selbstmordattentat anstifte.
- Der Iraker weist alle Anschuldigungen zurück.
Unter starken Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona die Hauptverhandlung gegen einen 52-jährigen Iraker begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BA) legt ihm zur Last, von der Schweiz aus Aktivitäten zugunsten des IS entfaltet zu haben.
Der Beschuldigte war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft im Thurgau verhaftet worden. Er sitzt seither in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Er wies die in der Anklageschrift enthaltenden Anklagepunkte zurück.
«Alle Beschuldigungen sind falsch und haben nichts mit der Realität zu tun», erklärte er. Auf seinem Pult lagen etliche handschriftliche Notizen, aus denen er zitierte.
Auf viele Fragen des vorsitzenden Richters Martin Stupf antwortete er indes ausweichend und wenig konkret. Etwa zu seiner Haltung zur verbotenen terroristischen Organisation Islamischer Staat (IS). Da Fragen und Antworten in Sorani gedolmetscht werden mussten, kam die Verhandlung nur schleppend voran.
Entlarvende Telefonate und Chat-Konversationen
Auszüge aus Telefonaten und Chat-Konversationen mit seiner Verlobten Fatima H. im Libanon wurden vorgespielt. Darin sei es um die Unterstützung des IS gegangen. Er habe vom Märtyrer-Tod gesprochen und seine Verlobte zu einem Selbstmordattentat ermuntert.
Er tat diese Konversationen als «Gerede» ab. Das sei Spass gewesen und könne nicht ernst genommen werden. Teilweise lachte der Beschuldigte beim Vorspielen der Tondokumente: «Ich kann mich selbst nicht verstehen.»
Der Beschuldigte bezeichnete sich als gläubigen Muslim sunnitischer Ausrichtung. Die Behauptung seiner ehemaligen Frau, sich radikalisiert zu haben, wies er zurück. Er habe früher einfach seine eigene Religion nicht verstanden.
Der Hauptverhandlung war zu entnehmen, dass gegen den Iraker 2002 ein 20-jähriges Einreiseverbot für die Schweiz verfügt worden war. Gegen dieses hatte er Berufung eingereicht. Offenbar mit Erfolg. Denn vor seiner Verhaftung war er im Thurgau in einem Sozialdienst tätig, wie er zu Protokoll gab.
Abschiebung in den Irak wäre «Todesurteil»
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Anstiftung zu einem Selbstmordattentat im Namen des IS vor. Eine wiederholte Finanzierung des IS sowie die Rekrutierung und Schleusung zum IS von mehreren Personen gehören auch zu den Vorwürfen. Auch wird er der zustimmenden Entgegennahme der Anweisung eines IS-Führungsmitglieds zur Vorbereitung von terroristischen Anschlägen in der Schweiz beschuldigt.
Der Beschuldigte erklärte, im Falle einer Freilassung wolle er die Schweiz verlassen: «Das ist hier meine letzte Station.» Der vorsitzende Richter fragte ihn: «Was droht Ihnen im Falle einer Verurteilung und Abschiebung in den Irak?» Die Antwort war: «Das wäre mein Todesurteil.»