Beschwerden gegen Influencer haben in der Schweiz zugenommen
In der Schweiz sind im vergangenen Jahr viele Beschwerden wegen unlauterer Werbung eingegangen. Das liegt vor allem an den Influencerinnen und Influencern.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz sind 2019 fast 100 Beschwerden wegen unlauterer Werbung eingegangen.
- Für die hohe Zahl sind zahlreiche Beschwerden gegen Influencer verantwortlich.
- Zugenommen haben vor allem diejenigen wegen versteckter Werbung.
Zum ersten Mal seit 2013 sind bei der Lauterkeitskommission wieder fast 100 Beschwerden wegen unlauterer Werbung eingegangen. Die meisten betrafen Geschlechterdiskriminierung und aggressive Werbung. Zugenommen haben vor allem die Beschwerden wegen versteckter Werbung.
Grund dafür sind zahlreiche Beschwerden der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen prominente Schweizer Influencerinnen und Influencer, wie die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) am Donnerstag mitteilte.
Die SKS hatte einen Film von Roger Federer und einen Beitrag von Xenia Tchoumitcheva auf Instagram bei der Lauterkeitskommission beanstandet, weil diese nicht als Werbung gekennzeichnet waren. Ihre Eingaben hatte die SLK jedoch abgewiesen. Gegen diese Entscheide reichte die SKS Rekurs ein. Dieser soll im Mai behandelt werden, sagte Thomas Meier von der SLK gegenüber Keystone-SDA.
Geschlechterdiskriminierung ist Spitzenreiter
Auch Beiträge des Snowboarders Iouri Podladtchikov und der Mountainbikerin Jolanda Neff hatte die SKS beanstandet. Hier bekam die Stiftung Konsumentenschutz Recht.
Fast 20 Prozent aller Beschwerden betrafen diesen Bereich. Noch etwas mehr Beschwerden wurden wegen möglicher Verletzungen der Grundsätze gegen die Geschlechterdiskriminierung (22,5) eingereicht. An dritter Stelle liegen Beschwerden wegen aggressiven Verkaufs- und Werbemethoden (12,4 Prozent).
Weil die Anzahl der Beschwerden gegen Influencer stark zugekommen hat, ist nun das Internet der am meisten betroffene Medienkanal. 37,5 Prozent der Fälle kommen aus diesem Bereich. Die Anzahl der Beschwerden gegen Printkampagnen ist gemäss Mitteilung in den letzten drei Jahren von rund 17 auf gut 7 Prozent zurückgegangen.
Etwa die Hälfte gutgeheissen
Von den total 97 Fällen hiess die SLK rund die Hälfte gut. Etwas mehr als ein Drittel wurde abgewiesen, auf den Rest trat die SLK nicht ein. In den meisten Fällen stützte sich die SLK auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Acht Prozent aller Beschwerden waren Konkurrenzbeschwerden eines Unternehmens gegen Mitbewerber. Knapp 12 Prozent betrafen Gesetze und Richtlinien wie das Marken- oder Wappenschutzgesetz, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) oder den Codex der Internationalen Handelskammer (ICC) für die Marketing-Kommunikation.
In der Schweiz ist jede Person befugt und legitimiert, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu beanstanden.