Besuchsverbot im Gefängnis war «unrechtmässig»
Wegen der Corona-Pandemie galt in den Schweizer Gefängnissen ein Besuchsverbot. Ein Zürcher Gericht stuft diese Massnahme nun als «unrechtmässig» ein.
Das Wichtigste in Kürze
- In Schweizer Gefängnissen galt ein Corona-bedingtes Besuchsverbot.
- Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Massnahme nun als «unrechtmässig» eingestuft.
- Es hätten «mildere Massnahmen» ausgereicht, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Wie in den Alters- und Pflegeheimen herrschte auch in den Zürcher Gefängnissen wegen der Corona-Pandemie absolutes Besuchsverbot. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat dieses Besuchsverbot im Justizvollzug nun aber als «unrechtmässig» eingestuft.
Den Besuch im Gefängnis komplett zu verbieten, sei eine Grundrechtseinschränkung und nicht rechtmässig gewesen. Das schreibt das Verwaltungsgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil.
Gericht gibt Häftling betreffend Besuchsbewilligungen Recht
Das Gericht gibt damit einem Häftling Recht, der vergangenen Frühling vergeblich versuchte, Besuchsbewilligungen zu erhalten. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass auch «mildere Massnahmen» ausgereicht hätten, um die Ansteckungsgefahr im Gefängnis zu reduzieren. So hätte etwa die Zahl der Besuche reduziert werden können. Oder die Besuche hätten in Räumen mit Trennscheiben stattfinden können.
Dem Häftling, der den Rekurs einreichte, bringt das Urteil allerdings wenig. Eine Entschädigung für die ausgefallenen Besuche erhält er nicht. Mittlerweile wurde das Besuchsverbot zudem ohnehin aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.