Bezirksgericht Zürich schickt Sexualtäter in stationäre Massnahme
Das Zürcher Bezirksgericht hat eine stationäre Massnahme und eine fünfjährige Landesverweisung für einen Sexualtäter angeordnet.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen 62-jährigen Mann wegen mehrerer sexueller Übergriffe auf Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt. Es ordnete eine stationäre Massnahme und eine fünfjährige Landesverweisung an.
Immer wieder wurde der Beschuldigte in den letzten zehn Jahren von verschiedenen Gerichten wegen Übergriffen auf Teenager verurteilt. Stets kam er glimpflich davon, mit Bussen, Geldstrafen, einmal einer bedingten Freiheitsstrafe. Dem hat nun das Bezirksgericht Zürich ein Ende bereitet: Es verurteilte den Mann zu einer 1000-Franken-Busse und einer unbedingten Freiheitsstrafe von 38 Monaten.
Deren Vollzug wird zu Gunsten einer stationären Behandlung aufgeschoben. Das heisst, der Beschuldigte muss sich in einer Klinik einer intensiven Behandlung unterziehen, hat doch der Gutachter eine schwere psychische Störung diagnostiziert, aufgrund derer der Mann ein hohes Risiko für Kinder und Jugendliche darstelle.
Eine solche stationäre Massnahme wird auch «Kleine Verwahrung» genannt. Dies, weil eine Entlassung vom Behandlungserfolg abhängig und nicht von vorneherein festgelegt ist.
Nach der Entlassung tritt für den aus Sri Lanka stammenden Mann eine fünfjährige Landesverweisung mit Geltung im gesamten Schengenraum in Kraft. Obwohl er seit 34 Jahren in der Schweiz sei, sei er nur beruflich, nicht aber gesellschaftlich integriert, sagte der vorsitzende Richter. Zudem habe er die ersten fast 30 Jahre in Sri Lanka verbracht.
Und schliesslich sprach das Gericht – wie schon zwei andere vor ihm – ein lebenslängliches Verbot für jegliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen aus. Aus dem Verfahren kommen zudem hohe Kosten auf den Beschuldigten zu. Dieser bleibt vorderhand in Sicherheitshaft.
Übergriffe erfolgten in SBB-Zügen
Das Gericht sprach den Mann schuldig der sexuellen Nötigung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der sexuellen Belästigung. Geschädigte waren sechs Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.
Die Übergriffe erfolgten stets in SBB-Zügen. Der Beschuldigte setzte sich jeweils neben einen jung aussehenden Teenager. Dann legte er seine Jacke so über sich, dass sie auch den Schoss des Sitznachbarn bedeckte, und unter diesem Sichtschutz langte er hinüber auf den Oberschenkel des Knaben. Dann glitt seine Hand in Richtung Genitalien, bis sie weggestossen wurde.
Im Fall des Übergriffs auf einen 16-Jährigen sah das Gericht nicht, wie der Staatsanwalt, eine Schändung, sondern eine sexuelle Nötigung. Der schüchterne Jugendliche sei vom viel älteren Beschuldigten überrumpelt worden. Er habe im Zug nicht auffallen wollen, sei vor Ekel, Schreck und Scham erstarrt und habe sich deshalb nicht wehren können. Der Beschuldigte griff ihm in die Hose.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Anklage. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte erfolglos für 13 Monate bedingt, eine ambulante Massnahme und den Verzicht auf eine Landesverweisung plädiert.
Das Gericht sei überzeugt davon, dass die Aussagen der Geschädigten Teenager der Wahrheit entsprochen hätten, sagte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Zu Gunsten des Beschuldigten habe man berücksichtigt, dass er jeweils aufgehört habe, wenn seine Hand abgewehrt worden sei.
Der Mann sei stets «planmässig und raffiniert» vorgegangen, sagte der Richter. Er habe seine Opfer gezielt ausgewählt und «perfide ausgenutzt». Man könne «nur ahnen, was das bei den Jugendlichen angerichtet hat».
Straferhöhend wertete das Gericht unter anderem, dass der Beschuldigte nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft trotz laufendem Verfahren weitergemacht habe. Einsicht und Reue habe das Gericht in der Hauptverhandlung nicht gespürt. Strafmindernd fiel eine gutachterlich festgestellte leichte Verminderung der Schuldfähigkeit ins Gewicht.
Der Richter empfahl dem Beschuldigten, möglichst bald mit einer Behandlung zu beginnen. Dann werde es ihm umso rascher besser gehen, stehe er doch auch unter einem Leidensdruck. In seiner Befragung hatte der Mann angegeben, er habe «die Gewohnheit, Menschen zu berühren».