An Ostern 2021 gerieten knapp 600 Autofahrer im Kanton Glarus in eine Radarfalle. Nun soll das Bundesgericht über die Bussen entscheiden.
Radarfalle
Im Streit um das Tempolimit auf der Kerenzerbergstrasse soll das Bundesgericht nun Klarheit schaffen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bündner Autofahrer hatte gegen eine fiese Radarfalle Einspruch erhoben.
  • Das Glarner Obergericht sprach ihn frei.
  • Die Glarner Staatsanwaltschaft will den Fall nun vor das Bundesgericht bringen.
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An Ostern 2021 wurde ein Blitzer auf der Kerenzerbergstrasse im Kanton Glarus zur Falle für 600 Autofahrer. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war wegen einer Baustelle von 80 km/h auf 50 km/h reduziert worden.

Doch ein Bündner Fahrer wehrte sich gegen seine Strafe und gewann seinen Fall vor dem Glarner Obergericht. «Südostschweiz» berichtet.

Das Gericht entschied, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung ungültig war, da die Baustelle stillgelegt und der Verkehr nicht beeinträchtigt war. Darüber hinaus stimmte das Gericht dem Fahrer zu: Das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung war so platziert worden, dass es während der Fahrt kaum sichtbar war.

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Wenn es rechtskräftig wird, könnten alle anderen geblitzten Fahrer ihre Strafen zurückfordern. Denn laut Obergericht müssten alle anderen Verstösse neu bewertet werden.

Die Staatsanwaltschaft zieht den Fall weiter

Trotz des Urteils des Obergerichts hat die Glarner Staatsanwaltschaft beschlossen, den Fall vor das Bundesgericht zu bringen. Patrick Fluri, der Erste Staatsanwalt, begründet dies damit, dass das Kantonsgericht und das Obergericht zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind. In erster Instanz wurden die Fahrer nämlich zu Strafen verurteilt.

Fluri erklärt gegenüber «Südostschweiz»: Das Kantonsgericht habe festgestellt, «dass es praktisch unmöglich sei, das Signal mit der Höchstgeschwindigkeit nicht zu sehen.» Und weiter: «Die gegenteilige Auffassung des Obergerichts überzeugte uns im Gegensatz zu jener des Kantonsgerichts nicht.»

Die Wartezeit geht weiter

Währenddessen warten die geblitzten Fahrer immer noch auf eine endgültige Entscheidung. Sollte letztendlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gelten, würden etwa 550 Strafen sowie 32 Strafbefehle hinfällig werden.

Nur ein Fahrer – jener mit einer gemessenen Geschwindigkeit von über 100 km/h – hätte dann gegen die Verkehrsregeln verstossen. Alle anderen warten nun auf das Urteil des Bundesgerichts.

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