BLS gewinnt Konzessionen Streit gegen SBB
Das Wichtigste in Kürze
- Die BLS siegt im Streit um Bahn-Fernverkehrskonzessionen gegen die SBB.
- Das Bundesverwaltungsgericht verletzte demnach deren Anhörungsrecht.
In seinem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid hält das Bundesgericht fest, das Recht der Bahngesellschaft auf Anhörung sei verletzt worden. Tatsächlich stellte das Bundesverwaltungsgericht während des Verfahrens eine Stellungnahme der SBB der Bahngesellschaft nicht zu.
So habe die BLS nicht reagieren können. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgericht ist damit hinfällig und die Richter in St. Gallen müssen erneut entscheiden.
Das Bundesamt für Verkehr hatte am 12. Juni 2018 die Fernverkehrskonzessionen zugeteilt. Die SBB erhielten dabei fast alle Linien und das ganze Intercity-Netz. Die BLS musste sich mit den Linien Biel-Bern und Bern-Burgdorf-Olten begnügen.
Die Berner hätten aber gerne auch die Konzessionen für die Strecken Basel-Interlaken, Basel-Brig und Bern-Le Locle NE erhalten.
Das Bundesgericht hat einen Rekurs der BLS im Bahn-Fernverkehrskonzessionen-Streit gegen die SBB und das Bundesamt für Verkehr gutgeheissen. Das Bundesverwaltungsgericht hat demnach das Recht auf Anhörung der Berner Bahngesellschaft verletzt.
Die SBB hatten am 12. Juli 2018 Einspruch eingelegt gegen die Erteilung von Fernverkehrskonzessionen für die Linien Biel-Bern und Bern-Burgdorf-Olten an die BLS.
Zur Anhörung vor Bundesverwaltungsgericht eingeladen, verlangte die Bahngesellschaft aufschiebende Wirkung für das Inkrafttreten ihrer Konzessionen während der Dauer des Verfahrens. Das Bundesverwaltungsgericht wies das in einer Zwischenverfügung ab.
BLS befürchet Verkürzung der Nutzungsdauer
Die Bahngesellschaft wollte eine Verkürzung der Konzessionen-Nutzungsdauer geltend machen. Die sollte drohen, wenn das Urteil erst nach deren Inkrafttreten am 15. Dezember 2019 gefällt würde. Die Auswirkungen auf die Rentabilität des Unternehmens könnten so stark ausfallen, dass sie seinen Interessen entgegen stehen würden.