Botschaft zur Durchführung von Steuerabkommen verabschiedet
Der Bundesrat will das aktuelle Gesetz an das internationale Steuerrecht anpassen. Dabei wird vor allem die Durchführung von Verständigungsverfahren geregelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will das Gesetz an das internationale Steuerrecht anpassen.
- Die Totalrevision soll sicherstellen, das internationale Steuerabkommen rechtssicher sind.
- Weiter sollen die Kantone besser eingebunden werden.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Durchführung von internationalen Steuerabkommen verabschiedet. Damit will er das bestehende Gesetz an die Änderungen im internationalen Steuerrecht anpassen. Im Vergleich zum Vorentwurf werden die Kantone stärker einbezogen.
Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes von 1951 solle sichergestellt werden, dass die internationalen Steuerabkommen auch in Zukunft rechtssicher sind. Zudem sollen sie auch einfach angewendet werden können, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Teils Anpassungen von über 100 Millionen Franken
Dabei geht es vor allem um die Regelung der Durchführung von Verständigungsverfahren. Das sind zwischenstaatliche Verfahren, mit welchen die Behörden auf Antrag einer steuerpflichtigen Person versuchen, deren «abkommenswidrige Besteuerung» aufzuheben.
Zwar führe die Schweiz seit langer Zeit solche Verfahren durch. Doch deren Anzahl habe in den vergangenen Jahren markant zugenommen, heisst es in der Botschaft weiter. Mehr als 400 Fälle seien mittlerweile hängig. Die finanziellen Auswirkungen dieser Verfahren auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden könnten erheblich sein.
Vor allem bei den Verständigungsverfahren zu den Verrechnungspreisen könnten die Beträge sehr hoch sein. In mehr als 10 Prozent der Fälle gehe es um eine Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage von über 100 Millionen Franken. Deshalb dränge sich eine Regelung auf Gesetzesstufe zur Durchführung und Umsetzung dieser Verfahren auf, schreibt der Bundesrat.
Kantone sollen besser eingebunden werden
Nach der Vernehmlassung sei die Vorlage inhaltlich und sprachlich präzisiert worden. Dadurch sei «einem Grossteil» der eingegangenen Bemerkungen Rechnung getragen worden.
Neu sollen die Kantone besser in das Verständigungsverfahren eingebunden werden. So könnten die zuständigen Steuerbehörden verlangen, die Sachverhalts- und Rechtsfragen mit dem Staatssekretariat für Internationale Steuerfragen (SIF) zu besprechen. Ausserdem sei eine Regelung aufgenommen worden, die die Verjährung von Forderungen klarstelle.
Des Weiteren enthält die Gesetzesrevision Bestimmungen zur Entlastung von der Verrechnungssteuer. Dies aufgrund internationaler Abkommen sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen. Die Vorlage wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 im Parlament behandelt werden.