Branche einigt sich auf Jugendschutz bei Dampfer Produkten
Im Zusammenhang mit den sogenannten Dampfer-Produkten konnte sich die Branche auf einen Jugendschutz einigen. Es handelt sich jedoch nicht um ein Gesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- E-Zigaretten sollen in der Schweiz nicht mehr an Minderjährige verkauft werden dürfen.
- Der Kodex tritt am 1. Oktober in Kraft.
E-Zigaretten sollen in der Schweiz nicht mehr an Minderjährige verkauft werden dürfen. Vertreter der Branche haben sich an einem Runden Tisch auf eine entsprechende Vereinbarung zum Jugendschutz geeinigt.
Der Codex tritt am 1. Oktober in Kraft. Er gilt bis zum Inkrafttreten eines neuen Tabakproduktegesetzes, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) heute Mittwoch mitteilte. Heute sind bei E-Zigaretten weder das Abgabealter noch die Werbung gesetzlich geregelt.
Die Unterzeichner der Vereinbarung verpflichten sich, keine E-Dampfgeräte und keine zu verdampfenden Flüssigkeiten (Liquids) an Personen unter 18 Jahren abzugeben. Sie wollen auch auf Werbung für solche Produkte verzichten, die sich speziell an Minderjährige richtet.
Der Branchenverband Swiss Vape Trade Association (SVTA) unterzeichnete eine Woche zuvor bereits einen eigenen Codex. Darin verzichten die Parteien auf die Abgabe nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige und auf die Abgabe nikotinfreier Liquids an Personen unter 16 Jahren.
Jugendschutz «deutlich verbessert»
Zum SVTA gehören Hersteller und Vertreiber von E-Zigaretten und entsprechendem Zubehör. Bisher haben den Codex 38 Firmen unterzeichnet. Die zweite Vereinbarung wurde am Dienstag von den drei grossen Tabakkonzernen sowie von Coop, Denner, Lidl und Valora unterschrieben. Weitere Marktteilnehmer sollen folgen.
Die beiden Branchenvereinbarungen gelten parallel. Mit diesen Regelungen werde der Jugendschutz in Bezug auf das Abgabealter und Werbeeinschränkungen deutlich verbessert, schreibt das BLV.
E-Zigaretten fallen heute unter das Lebensmittelgesetz und gelten als Gebrauchsgegenstände. Seit April 2018 dürfen auch nikotinhaltige Liquids in der Schweiz verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf eine Beschwerde der SVTA hin ein Verbot des BLV gekippt. Die Produkte müssen bloss die technischen Anforderungen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaats erfüllen und dort rechtmässig im Verkehr sein.
Im neuen Tabakproduktegesetz sollen nun E-Zigaretten mit Tabakprodukten gleichgesetzt werden. Nach Inkrafttreten werden E-Zigaretten demnach in Bezug auf Abgabeverbote, Werbebeschränkungen und Nichtraucherschutz denselben Einschränkungen unterliegen wie herkömmliche Zigaretten.