Schweizer Breitensportvereine werden ab Juli bei der Unfallversicherung finanziell entlastet.
Amateurfussball
Amateurfussball ist einer der beliebtesten Breitensportarten. - Keystone

Ab dem 1. Juli werden Breitensportvereine in der Schweiz bei der Unfallversicherung finanziell entlastet. Wer als Sportler oder Trainerin ein jährliches Einkommen von zwei Dritteln des Mindestbetrags der vollen jährlichen AHV-Altersrente nicht überschreitet, muss beim jeweiligen Verein nicht mehr obligatorisch gegen Unfälle versichert werden.

Ein allfälliger Unfall wird neu von der Nichtberufsunfallversicherung des Hauptarbeitgebers oder via Unfalldeckung bei der Krankenkasse abgedeckt.

Der Mindestbetrag einer vollen jährlichen AHV-Altersrente lag 2023 laut dem Bundesamt für Gesundheit bei 9800 Franken. Sobald der Betrag in den genannten Funktionen überschritten wird, müssen Personen, die als Trainer oder Sportlerin arbeiten, versichert werden.

Suche nach einem Unfallversicherer gestaltet sich teilweise schwierig

Für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Servicepersonal oder Reinigungsfachkräfte ändert sich nichts. Sie unterstehen in jedem Fall der Versicherungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).

In der Schweiz müssen gemäss dem UVG alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Unfälle versichert werden. Die Suche nach einem Unfallversicherer gestaltet sich für Breitensportvereine wegen des gesteigerten Verletzungsrisikos und wegen hoher Kosten bei einem Unfall aber teilweise schwierig.

Aus diesem Grund ergänzte der Bundesrat im November 2023 die Verordnung über die Unfallversicherung mit dieser Ausnahmebestimmung für Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer.

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