Im Jahr 2019 schloss ein 23-Jähriger seinen Kollegen am Bruggerberg in einer Höhle ein. Der Psychiater sieht keine Verminderung der Schuldfähigkeit.
Stadt Brugg im Kanton Aargau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 23-Jähriger muss sich vor dem Bezirksgericht Brugg AG verantworten.
  • Er schloss 2019 einen Kollegen am Bruggerberg in einer Höhle ein.
  • Der Psychiater diagnostiziert eine dissoziale Persönlichkeitsstörung.
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Am Bezirksgericht Brugg AG haben am Montagnachmittag eine Gerichtsmedizinerin und ein psychiatrischer Gutachter des 23-Jährigen Auskunft gegeben, der 2019 am Bruggerberg einen Kollegen in einer Höhle eingeschlossen hatte. Der Psychiater sah keine Verminderung der Schuldfähigkeit. Beim Beschuldigten diagnostizierte der Psychiater eine dissoziale Persönlichkeitsstörung.

Zudem leide der junge Mann an ADHS, was mit Medikamenten behandelt werde. Seine Intelligenz sei unterdurchschnittlich. Seine Steuerungs- und Handlungsfähigkeit zur Tatzeit sei aber nicht eingeschränkt gewesen.

Verhalten zunehmend aggressiv

Verhaltensauffälligkeiten seien bereits im Kleinkindalter festgestellt worden. Auch im Jugendalter habe er Schwierigkeiten gehabt, Regeln einzuhalten. Sein Verhalten sei dissozial und zunehmend aggressiv gewesen. Schon früh sei die KESB einbezogen worden. Mit 18 Jahren erhielt er eine Beistandschaft. Der junge Mann hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung.

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Nach Höhlen-Leichenfund vom Bruggerberg AG: Verdächtiger (22) verhaftet. - Google Maps

Der Beschuldigte hat gestanden, am 7. April 2019 bei einer Wanderung einen 24-jährigen Kollegen unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu gebracht zu haben, in eine Höhle zu kriechen. Mit einem grossen Stein versperrte er den Eingang und schüttete ihn mit weiteren Steinen und Erde vollends zu. Der Eingeschlossene hatte keine Überlebenschancen. Ein Jahr später wurde die Leiche zufällig entdeckt.

Laut Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin war der 24-Jährige an Unterkühlung gestorben. Die Gerichtsmedizinerin schilderte die Vorgänge, die in einem solchen Fall im Körper ablaufen. Es sei möglich, dass der Tod erst nach mehr als 24 Stunden eintrete. Unter den Opferangehörigen lösten die Schilderungen verzweifeltes Schluchzen aus.

Beschuldigter schubste gleichen Kollegen bereits Steilhang hinunter

Eine Woche vor dieser Tat soll er den gleichen Kollegen bei einer Bergwanderung einen Steilhang hinunter geschubst haben. Mit viel Glück überlebte er mit leichten Verletzungen. Die Rega barg die beiden jungen Männer.

Weil er den Beschuldigten als seinen besten Freund betrachtete, erachtete der 24-Jährige es als ausgeschlossen, dass der jetzt Beschuldigte ihn wirklich gestossen hatte, und nahm an, er habe sich geirrt. Auch seine Familie teilte diese Annahme, wie mehrere Angehörige am Vormittag aussagten.

Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten wegen Mordes und versuchten Mordes. Zudem sei eine stationäre Massnahme anzuordnen. Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt.

Aus Platzgründen findet die Verhandlung in einem Saal der Mobilen Polizei Aargau in Schafisheim AG statt. Die Verhandlung geht mit der Befragung des Beschuldigten weiter. Dieser weigert sich aus Angst seit dem Vormittag, in den Saal zu kommen. Die Befragung erfolgt deshalb in kleinem Rahmen und wird in den Saal übertragen. Am Dienstag folgen die Plädoyers, am Donnerstag die Urteilseröffnung.

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