Vor dem Bezirksgericht Brugg AG hat sich ab heute Montag ein 23-jähriger Mann unter anderem wegen Mordes zu verantworten.
Aarau
Das Logo der Kantonspolizei Aarau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Bezirksgericht Brugg AG wird heute ein 23-Jähriger wegen Mordes antraben müssen.
  • Der 23-Jährige hatte einen Freund in einer Höhle eingesperrt und dort sterben lassen.
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Der Angeklagte soll 2019 am Bruggerberg AG einen Kollegen in einer Höhle eingesperrt und zurückgelassen haben. Ein Jahr später wurde dessen Leiche entdeckt. Der Fall hatte weit über die Aargauer Kantonsgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht.

Anfang April 2019 war ein 24-jähriger Schweizer aus dem Kanton Zürich als vermisst gemeldet worden. Suchaktionen blieben erfolglos. Ein Jahr später, im April 2020 stiessen ortskundige Wanderer am Bruggerberg auf den zugeschütteten Höhleneingang. Sie gruben den Eingang aus und entdeckten die Überreste des Vermissten.

Nach umfangreichen Ermittlungen verhaftete die Kantonspolizei Aargau Ende März 2021 den nun Beschuldigten. Laut der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat der Schweizer die Tat gestanden. Gemäss Anklageschrift hat er seinen Kollegen am Sonntag, dem 7. April 2019, unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu gebracht, in die niedrige, enge Höhle zu kriechen.

Dann habe er den Eingang mit einem grossen Stein blockiert und zugeschüttet und sei weggegangen. Laut Rechtsmedizin dürfte das Opfer erfroren sein. Nur eine Woche vor jener Wanderung am Bruggerberg soll der Beschuldigte schon einmal versucht haben, denselben Kollegen umzubringen. Laut Staatsanwaltschaft hat er ihn im Tessin auf einer Wanderung von einem Berggrat einen Steilhang hinunter gestossen. Mit Glück überlebte der junge Mann mit blossen Schürfungen.

Verurteilung wegen Mordes?

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes, versuchten Mordes sowie einiger minder schwerer Delikte. Bestraft werden soll der junge Mann mit 16 Jahren und 4 Monaten Freiheitsentzug.

Zudem soll das Gericht eine stationäre Massnahme anordnen - der Beschuldigte soll also in einer geeigneten Einrichtung eine intensive psychiatrische Behandlung absolvieren. Er befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Die Anträge der Verteidigung werden an der Hauptverhandlung bekannt gegeben. Diese ist auf vier Tage angelegt. Die Urteilseröffnung ist für Donnerstagnachmittag vorgesehen, wie das Gericht im Hinblick auf die Verhandlung mitteilte. Das Bezirksgericht Brugg verhandelt den Fall aus Platzgründen in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim.

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