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Bschiss-Trick: Migros-Kunden überkleben teure Etiketten

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Aarau,

Im Aargau überklebte ein Migros-Kunde das Preisschild von Lachs mit einer Etikette für Bananen. Der Betrug flog auf, er muss fast 1000 Franken bezahlen.

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Die Self-Checkout-Kassen in den Läden laden zu Betrug ein. Fliegt jemand aber auf, wird es teuer. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Aargauer Migros-Kunden wurden wegen Betrugs per Strafbefehl zu Bussen verurteilt.
  • Eine Frau wog das Gemüse, füllte das Säckli dann aber noch weiter.
  • Ein Mann überklebte das Preisschild eines Lachsfilets und bezahlte bloss einen Bruchteil.

Migros-Kunden im Aargau wollen sparen und werden mit ihren Betrugsmethoden kreativ. Sie flogen jedoch auf und müssen hohe Strafen bezahlen. Dies geht aus zwei Strafbefehlen hervor, über die die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Im November versuchte eine Kundin, beim Obst und Gemüse zu betrügen. Dafür wog sie zuerst einige Bananen, klebte das Etikett dann aber auf grössere Bananen. Gleich ging sie bei den Karotten vor. Bei den Kartoffeln wog sie das Gewicht und füllte das Plastiksäckli danach noch weiter.

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Da man das Gemüse selbst wägt, gibt es Möglichkeiten, zu betrügen. - keystone

Sie habe über das tatsächliche Gewicht und den Preis getäuscht, steht im Strafbefehl. Doch sie kam damit nicht durch. Anstatt Einsparungen von 5 Franken und 15 Rappen gibt es für sie eine Busse über 100 Franken wegen geringfügigen Betrugs. Zudem muss sie die Strafbefehlsgebühren von 300 Franken begleichen.

Mehr sparen wollte ein 63-Jähriger im Januar in einer Migros-Filiale im Bezirk Brugg. Auf ein Lachsfilet im Wert von 44 Franken klebte er ein Etikett für Bananen im Wert von bloss 75 Rappen. Damit ging er zum Self-Checkout und scannte den falschen Strichcode.

Haben Sie beim Einkaufen schon einmal betrogen?

Zwei Wochen später wiederholte er den Betrug: Statt des Preisschilds des Lachses von 43 Franken scannte er eines für Ingwer über 45 Rappen. Diesmal aber griff die Migros ein. Der Mann muss eine Busse von 400 Franken wegen des mehrfachen geringfügigen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage bezahlen. Ausserdem fallen Strafbefehlsgebühren von 500 Franken und Polizeikosten von 15 Franken an.

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Kommentare

User #1191 (nicht angemeldet)

Ich han und wird niemols Betrüge warum ?ich han äs Gwüsse äs längt wens anderi machet was absolut nit lhn Ordnig isch

User #2994 (nicht angemeldet)

All die Motzer und Nörgeler sollen doch auswandern.

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