Bührle-Sammlung: Vertrag mit Zürcher Kunsthaus offengelegt
Die Bührle-Stiftung und das Kunsthaus Zürich machen ihren Leihvertrag öffentlich. Zum Vertrag aus dem Jahr 2012 kommt ein neuer hinzu.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zürcher Kunstgesellschaft und die Bührle-Stiftung machen ihre Verträge öffentlich.
- Zum Vertrag aus dem Jahr 2012 kommt ein neues Papier hinzu.
Die Zürcher Kunstgesellschaft und die Bührle-Stiftung machen ihre Verträge am Donnerstag öffentlich. Neben dem alten Leihvertrag für die Werke aus 2012, kam ein brandneues Papier hinzu. Im neuen Vertrag ist ein ausdrückliches Bekenntnis zum Umgang mit Raub- und Fluchtkunst in der Sammlung.
Darüber hinaus ist laut der Vereinbarung künftig das Kunsthaus für die weitere Provenienzforschung betreffend die Werke der Bührle-Sammlung zuständig. Es und muss dafür auch die Kosten übernehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bührle-Stiftung ihr gesamtes Archiv an das Kunsthaus übergeben.
Debatte um Sammlung schon lange im Gange
Das Kunsthaus erhält demnach «grössere kuratorische Freiheiten». Kurator und Stiftung können sich etwa darauf einigen, in den Bührle-Sälen zusätzliche Werke anderen Ursprungs zu zeigen. Das heisst es in der gemeinsamen Mitteilung der Zürcher Kunstgesellschaft und der Bührle-Stiftung weiter.
Damit kommen die beiden Institutionen Forderungen ehemaliger Mitarbeitenden der Bergier-Kommission, der Stadt und dem Kanton Zürich nach. Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) hatten diese bereits im letzten Jahr erhoben. Damals war eine Debatte entbrannt um die Sammlung Bührle im neuen Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich.