Bund darf Handys der Asylbewerber durchleuchten – Kritik
Seit April darf der Bund die Handydaten der Asylbewerber untersuchen, wenn die Identität nicht sonst eindeutig geklärt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
- Zur eindeutigen Identifizierung der Asylbewerber darf der Bund nun die Handys untersuchen.
- «Man darf grundsätzlich alles anschauen», sagt SEM-Sprecherin Magdalena Rast dazu.
- Die Flüchtlingshilfe findet dies einen «riesigen Eingriff in die Privatsphäre».
In der Schweiz kann die Identität von etwa 50 Prozent der Asylbewerber nicht eindeutig festgestellt werden. Nun ist eine bedeutende Änderung im Asylrecht in Kraft getreten.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Berechtigung, auf Adressen, Telefonnummern und andere Daten auf den Handys zuzugreifen.
Rast: «Man darf grundsätzlich alles anschauen»
Dieser Schritt wurde eingeleitet, um die Identifizierung der Asylbewerber zu erleichtern. Denn die überwiegende Mehrheit der asylsuchenden Personen kommt ohne Ausweis ins Land.
«Man darf grundsätzlich alles anschauen», sagt SEM-Sprecherin Magdalena Rast gegenüber SRF.
Sie fügt hinzu: «In jedem Fall muss jedoch eine Notwendigkeits- und Verhältnismässigkeitsprüfung durchgeführt werden.» Es bestehe aber kein Zwang für die Asylbewerber, ihr Handy auszuhändigen.
Testphase für Asylbewerber in Basel und Chiasso
Seit April ist es Fachspezialisten des SEM erlaubt, Handydaten von Asylbewerbern in einer dreimonatigen Testphase zu sichten.
Diese Phase findet in den Bundesasylzentren in Basel und Chiasso TI statt. Während dieser Zeit werden die Datenträger manuell überprüft, später wird eine Software diese Aufgabe übernehmen.
Relevante Daten, die während der Überprüfung gefunden werden, können bis zu einem Jahr gespeichert werden. Auch können diese in das Asyldossier des Asylbewerbers integriert werden, wie der «Beobachter» schreibt.
Die betroffenen Personen haben das Recht, während der Sichtung und Speicherung ihrer Handydaten anwesend zu sein.
Kritik wegen riesigem «Eingriff in die Privatsphäre»
Zu diesen neuen Regelungen gibt es auch Kritik: Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, hält die Massnahme für unverhältnismässig und einen «riesigen Eingriff in die Privatsphäre».
Sie argumentiert gegenüber SRF: «Im Strafrecht muss ein schwerwiegender Tatbestand vorliegen, damit Handydaten ausgewertet werden dürfen.»
Sie fordert eine restriktive Anwendung der Handyauswertung und dass den Asylsuchenden genügend Zeit zur Beschaffung von Dokumenten gegeben wird.
Nach Abschluss der dreimonatigen Testphase ist geplant, das Verfahren in allen sechs Bundesasylzentren einzuführen. Nach drei Jahren wird das Parlament entscheiden, ob dieses Vorhaben fortgesetzt wird oder nicht.