Smartphones von Asylsuchenden dürfen von Behörden durchsucht werden
Ab dem 1. April dürfen Schweizer Behörden Smartphones von Asylsuchenden kontrollieren. Die Neuerung soll helfen, Identität und Herkunft besser zu klären.

Am kommenden Dienstag tritt eine umstrittene Neuerung im Asylrecht in Kraft. Asylsuchende müssen ihre Smartphones unter bestimmten Bedingungen zur Durchsuchung freigeben, wie die «NZZ» berichtet.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhält dadurch die Möglichkeit, Daten wie Bilder, Adressen und Navigationsinformationen auszuwerten. Ziel sei es, die Identität, Nationalität und den Reiseweg der Asylsuchenden zu ermitteln, so «Swissinfo».
Die Massnahme wurde eingeführt, da von vielen Asylsuchenden keine gültigen Ausweispapiere vorlegt werden. Das Parlament hatte bereits 2021 beschlossen, dass solche Datenanalysen notwendig seien, um Verfahren zu beschleunigen.
Kritik an der Durchsuchung der Smartphones von Asylsuchenden
Die Durchsuchung der Smartphones von Asylsuchenden stösst sowohl national als auch international auf Kritik. Menschenrechtsorganisationen bemängeln den Eingriff in die Privatsphäre und warnen vor Missbrauch, wie «SRF» berichtet.
Auch Datenschutzbedenken sind ein grosses Thema: Die Schweizerische Flüchtlingshilfe betont, dass Handys sensible Daten enthalten, die mit Tagebüchern vergleichbar sind. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter wurden jedoch Massnahmen getroffen, um Missbrauch zu verhindern und den Schutz der Privatsphäre sicherzustellen, so «Swissinfo».
Die Methode wird bereits in anderen Ländern wie Deutschland angewendet, wo sie jedoch rechtlich angefochten wurde. Ein Fall aus Berlin zeigt, dass die Speicherung der Daten durch Behörden als rechtswidrig eingestuft wurde, berichtet «Swissinfo».
Auswirkungen der neuen Regelung auf Asylverfahren
Die Umsetzung der Massnahme erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Laut Bundesrat werden zusätzliche Stellen in den Bundesasylzentren geschaffen, um die Datenauswertung durchzuführen, schreibt «SRF».
Pro Jahr sollen rund 20'000 Asylgesuche bearbeitet werden, wobei täglich fünf Auswertungen pro Zentrum stattfinden könnten. Der Bund erwartet langfristig Kosteneinsparungen durch beschleunigte Verfahren dank frühzeitiger Identitätsklärung, so «Inside IT».

Die Datenträger sollen nur dann ausgewertet werden, wenn keine andere Möglichkeit zur Identifizierung besteht. Eine Verhältnismässigkeitsprüfung ist für jeden Einzelfall vorgeschrieben; ein zwangsweiser Entzug ist gesetzlich ausgeschlossen, schreibt «Beobachter».
Handydurchsuchungen streng geregelt
Allgemein gilt nach Schweizer Recht, dass Ermittlungsbehörden elektronische Datenträger nur unter strengen Voraussetzungen durchsuchen dürfen. Eine richterliche Genehmigung ist erforderlich, selbst bei Verdacht auf schwere Straftaten wie Mord oder Menschenhandel, so der «Beobachter».
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen Eingriffen in ihre privaten Daten. Betroffene haben zudem das Recht, eine Auswertung ihrer Daten gerichtlich stoppen zu lassen, wie «SRF» berichtet.