Der Bund will vermehrt auf asymptomatische Tests setzen. In der Bevölkerung kommt es gut an, die Apotheken werden jetzt überrannt. Das BAG fordert Lockerungen.
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BAG-Direktorin Anne Lévy spricht an einem Point de Presse zum Coronavirus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am heutigen Point de Presse sprach BAG-Direktorin Anne Lévy über die neue Test-Strategie.
  • Aktuell scheitert es daran, dass nur 15 Prozent der Apotheken Tests anbieten können.
  • Der Bund steht nun im Austausch mit Pharmasuisse und den Kantonen.
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Noch schnell ein Corona-Test vor dem Familienbesuch: Das wünschte sich der Bundesrat. Doch nur gerade 15 Prozent der Schweizer Apotheken bieten überhaupt Corona-Schnelltests an. Grund dafür seien die kantonalen Anforderungen. Der Bund hofft nun auf eine Lockerung der Auflagen.

Aus ihrer Sicht sei es nicht notwendig, dass Apotheken einen separaten Eingang oder Raum zur Verfügung stellten. Weil es jetzt ja um asymptomatisches Testen gehe, sagte Anne Lévy, die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

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Anne Lévy, Direktorin des BAG, spricht an einem Point de Presse zur Pandemie des Coronavirus. - Keystone

Aber natürlich müsse die Privatsphäre respektiert werden. Sie wisse nicht genau, woher diese Vorgaben kämen, sagte Lévy. Diese hätten vielleicht Sinn gemacht in Zeiten, als vor allem symptomatische Personen getestet wurden. Aber jetzt brauche es hier einen Wechsel und eine Umstellung der Apotheken.

Der Bund stehe dazu in ständigem Kontakt mit den Kantonen und dem Apothekerverband Pharmasuisse. Beide hätten Signale gegeben, dass sie die Vorlagen lockern wollten.

Nicht jede Apotheke verfügt über Test-Möglichkeiten

Nach Angaben von Pharmasuisse kann man sich zurzeit lediglich in 272 der rund 1800 Apotheken auf das Coronavirus testen lassen. Der Verband setze sich zwar dafür ein, dass möglichst viele Apotheken Tests anbieten könnten. Und auch die Apotheken selber suchten aktiv nach Lösungen, «um behördenkonform» testen zu können.

Doch die kantonalen Auflagen seien oft «schwierig zu erfüllen». Denn neben den personellen Ressourcen seien auch die räumlichen Anforderungen zu beachten: Nicht jede Apotheke verfüge über zwei separat zugängliche Räume, habe den Platz für ein Zelt vor der Apotheke. Oder die Möglichkeit, einen weiteren Raum zu mieten.

Bei der Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenkonferez (GDK) hiess es dazu: Diese Auflagen dienten dem Schutz der anderen Kundinnen und Kunden sowie des Personals. Denn es liessen sich in Apotheken ja weiterhin auch Personen mit Symptomen testen, die auf eine Covid-19-Ansteckung hindeuten. Deswegen müssten die nötigen Massnahmen getroffen werden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

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