Bund prüft Entzug der vorläufigen Aufnahme von 3200 Eritreern
Hunderte Eritreer mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz haben in diesen Tagen Post vom Bund erhalten. Der zusammengefasste Inhalt: Ihr Flüchtlingsstatus wird überprüft. Die Behörden setzen damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahlreiche Eritreer mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz haben in diesen Tagen Post vom Bund erhalten.
- Darin wurden sie benachrichtigt, dass ihr Flüchtlingsstatus überprüft werde.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht war Ende August 2017 zum Schluss gekommen, dass eritreische Staatsangehörige, die ihre Dienstpflicht geleistet haben, bei der Rückkehr ins Heimatland nicht generell mit erneuter Einberufung in den Nationaldienst oder mit Bestrafung rechnen müssen. Eine Rückkehr in ihr Heimatland sei deshalb nicht generell unzumutbar.
Weil die Bundesbehörden von Gesetzes wegen alle vorläufigen Aufnahmen regelmässig überprüfen müssen, hat dieses Urteil nun auch Auswirkungen auf die Asylpraxis gegenüber Eritreerinnen und Eritreern in der Schweiz.
Konkret überprüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) derzeit die Dossiers von 3200 der insgesamt 9400 vorläufig aufgenommenen Eritreern. In den Briefen an die Betroffenen heisst es: «Das SEM beabsichtigt deshalb, Ihre vorläufige Aufnahme aufzuheben und den Vollzug der Wegweisung anzuordnen.»