Das 1.-August-Feuerwerk belastet Natur und Mensch mit Feinstaub, Lärm und Müll. Der Bund warnt vor bleibenden Schäden.
Feuerwerk
Tonnen von Feinstaub, Gehörschäden und verschreckte Tiere: Der Bund warnt vor der Kehrseite von Feuerwerk. (Rheinfall bei Schaffhausen vor dem Nationalfeiertag 2013) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das Wichtigste in Kürze

  • Das 1.-August-Feuerwerk belastet Natur und Mensch mit Feinstaub, Lärm und Müll.
  • Das Bundesamt für Umwelt weist auf bleibende gesundheitliche Schäden hin.
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Das 1.-August-Feuerwerk belastet Natur und Mensch mit Feinstaub, Lärm, Müll und verursacht gesundheitliche Risiken und Schäden. Diese sind teilweise nicht mehr rückgängig zu machen. Wegen Waldbrandgefahr gelten auch Feuerverbote.

Darauf weist das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hin. 1600 Tonnen Feuerwerkskörper werden in der Schweiz jährlich abgebrannt. Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, etwa 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet.

Rauch gefährdet Mensch und Natur

Der Rauch, der beim Abbrennen von Feuerwerk entsteht und Feinstaub erzeugt, kann bei empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden und Husten führen. Besonders bei windstillem Wetter. Personen mit Atembeschwerden und mit Kreislauferkrankungen sollten darum die Nähe von Feuerwerken meiden, warnt das Bundesamt für Umwelt.

Zudem könne der Lärm beim Abbrennen von Feuerwerken zu bleibenden Gehörschäden führen. Deshalb sei der auf Verpackungen angegebene Sicherheitsabstand unbedingt einzuhalten.

Lärm grosse Belastung für Tiere

Auch für Tiere sei der Lärm eine grosse Belastung, so das Bafu. Umwelt- und Tierschutzorganisationen kritisieren «die Knallerei» am 1. August seit Jahren, da sie Haus- und Wildtiere verschrecke. Ein Initiativkomitee engagiert sich dafür, dass Privatpersonen keine lauten Feuerwerke mehr abbrennen dürfen.

Solche wollen die Initiantinnen und Initianten nur noch an überregionalen Anlässen zulassen. Schliesslich weist das Bundesamt für Umwelt daraufhin, dass das 1.-August-Feuer keinesfalls als Müllkippe angesehen werden dürfe. Auch nicht für Gegenstände aus Holz, für Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle.

Aktuell besteht grosse Waldbrandgefahr in der Schweiz

Durch das Abbrennen solcher Gegenstände könnten giftige Stoffe freigesetzt werden. Verwendet werden sollte laut Bafu nur trockenes, naturbelassenes Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz.

Wegen der zurzeit grossen Waldbrandgefahr in Teilen der Schweiz hat der Kanton Wallis ein allgemeines Feuerverbot im Freien verfügt. Das Bundesamt für Umwelt warnt vor grosser Waldbrandgefahr in Teilen von Graubünden. Sowie erheblicher Gefahr in Teilen der Nord- wie auch der Westschweiz.

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