Bundesanwalt Lauber droht Amtsenthebungsverfahren
Bundesanwalt Michael Lauber muss sich wohl einem Amtsenthebungsverfahren stellen. Der BDP-Nationalrat Lorenz Hess hat einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesanwalt Michael Lauber wird sich wohl einem Amtsenthebungsverfahren stellen müssen.
- Der BDP-Politiker Lorenz Hess hat am Dienstag einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Der Berner BDP-Politiker Lorenz Hess hat seinen Antrag für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber eingereicht. Er habe den Antrag am Dienstag bei der Gerichtskommission deponiert, twitterte seine Partei am späten Dienstagnachmittag.
Zuvor hatte der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer dem Deutschschweizer Radio SRF gesagt, dass er eine Amtsenthebung beantragen werde. «Denn so kann das nicht weitergehen», sagte er im Radiobericht.
Aebischer ist Vizepräsident der Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte. Er verwies auf eine am morgigen Mittwoch stattfindende Sitzung der Subkommission der Gerichtskommission.
«Und wenn die Subkommission keine Amtsenthebung einleiten will, werde ich das in der Gerichtskommission persönlich beantragen», sagte Aebischer. Die nächste Sitzung der Gerichtskommission findet voraussichtlich am 13. Mai statt.
Bundesanwalt traf sich mit Fifa-Präsident Infantino
Hintergrund der Diskussionen bilden die vertraulichen Treffen des Bundesanwalts mit dem Präsidenten des Weltfussballverbandes Fifa, Gianni Infantino. Diese Treffen wurden nicht protokolliert. Als Folge davon leitete die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ein Disziplinarverfahren gegen Lauber ein.
Wegen erheblichen Pflichtverletzungen im Rahmen der Fifa-Verfahren beschloss sie eine Lohnkürzung von acht Prozent gegen Lauber. Diese gilt für die Dauer eines Jahres. Der Bundesanwalt hat in den Augen der Behörde seine Amtspflichten verletzt und mehrfach die Unwahrheit gesagt.
Zudem habe er illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der Behörde behindert. Gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde und die damit verbundene Lohnkürzung hat Lauber inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht.
Rücktrittsforderungen bereits bei Wiederwahl
Lauber war am 25. September 2019 nur knapp von der Bundesversammlung mit nur sieben Stimmen über dem absoluten Mehr wiedergewählt worden. Bereits damals waren im Parlament Rücktrittsforderungen gegen den Bundesanwalt erhoben worden.
Verschiedene Parlamentsmitglieder hatten sich auch nach Bekanntwerden des Disziplinarberichts dahingehend geäussert, dass ein Rücktritt die beste Lösung darstellen würde.