Bundesanwaltschaft fordert bedingte Freiheitsstrafen für IZRS-Mitglieder

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bellinzona,

Drei IZRS-Mitglieder sind zu je 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Angeklagten sollen mit einem Video Propaganda betrieben haben.

Islamischer Zentralrat Schweiz bundesstrafgericht
Nicolas Blancho, Präsident Islamischer Zentralrat Schweiz IZRS, rechts, Qaasim Illi, Medienverantwortlicher IZRS, Mitte, und Naim Cherni, Kulturproduzent IZRS, links. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho wurde je eine bedingte Feiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert.
  • Dies wegen der Produktion, dem Bewerben und der Publikation zweier Videos.
  • Dem IZRS-Vorstand wird Propaganda für das Terrornetzwerk Al-Kaida vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft hat für die drei IZRS-Vorstandsmitglieder Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho je eine bedingte Feiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert. Sie geht bei allen von einem mittleren Verschulden aus.

Die Staatsanwältin des Bundes, Juliette Noto, versuchte in ihrem Plädoyer mit zahlreichen Beispielen aus Internet-Videos aufzuzeigen, dass der interviewte Abdallah Al-Muhaysini ein führendes Mitglied der Al-Kaida ist. In den vom Angeklagten Naim Cherni gemachten Filmen wird gemäss Bundesanwaltschaft Al-Muhaysini eine Plattform geboten, um Propaganda zu betreiben.

IZRS-Unterstuetzer demonstrieren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen den Prozess gegen die IZRS-Vorstandsmitglieder.
IZRS-Unterstuetzer demonstrieren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen den Prozess gegen die IZRS-Vorstandsmitglieder. - Keystone

Von einem journalistischen Werk könne nicht die Rede sein, betonte Noto. So schaue Al-Muhaysini während des Interviews auch direkt in die Kamera. Dabei wende er sich an die jungen Muslime der Welt. Er fordere sie verschleiert auf, in den Dschihad zu ziehen.

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Angeklagten mit der Produktion, dem Bewerben und der Publikation zweier Videos einen Verstoss gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes vor. Es betrifft das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.

Kommentare

Mehr in News

Festnahme Spanien Bande
1 Interaktionen