Bundesanwaltschaft übernimmt Verfahren zu Explosion von Nussbaumen
Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen zu tödlicher Explosion in Nussbaumen AG.
Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren zur Explosion in einer Tiefgarage in Nussbaumen AG von der Staatsanwaltschaft Baden AG übernommen. Bei der Explosion von potentem Feuerwerk waren dort am 13. Juni zwei Männer gestorben. Als Grund gibt die Bundesanwaltschaft ihre Zuständigkeit für Sprengstoffdelikte an, wie es in einem Bericht auf dem Portal der «Aargauer Zeitung» heisst.
In einer Stellungnahme, die auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, schreibt die Bundesanwaltschaft: «Die vorläufigen Auswertungen deuten auf ein gänzlich unbeabsichtigtes Fehlverhalten mit den gefährlichen Stoffen hin.» Laut Stellungnahme läuft eine Strafverfahren gegen eine Person wegen der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht.
Bei der Explosion starben ein 24-jähriger Schweizer und ein 43-jähriger Italiener. Elf Personen erlitten leichte Verletzungen. Es entstand grosser Sachschaden.