Bundesgeld für mehr Projekte gegen Straftaten in der Prostitution
Mit finanzieller Unterstützung vom Bund sollen Straftaten im Bereich der Prostitution besser verhindert werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Künftig will der Bund mehr Projekte finanziell unterstützen.
- Diese versuchen Straftaten im Prostitutionsgewerbe besser zu unterstüzten.
Der Bund kann künftig mehr Projekte finanziell unterstützen, die Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution verhindern helfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verordnung in diesem Sinn angepasst. Sie tritt Anfang 2023 in Kraft.
Das Strafgesetzbuch sieht gemäss der Mitteilung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) vor, dass der Bund präventive Massnahmen unterstützen kann. Voraussetzung ist, dass diese darauf abzielen, Straftaten zu verhindern. Im Zusammenhang mit Prostitution können heute aber nur grössere Projekte unterstützt werden.
Auch Beitrage an kleine Projekte
Dagegen kann der Bund Kleinprojekte mit Kosten von bis zu 10'000 Franken und auch wiederkehrende Massnahmen heute nicht unterstützen. Mit der Verordnungsanpassung kann das Fedpol neu auch Beiträge an kleine Projekte und wiederkehrende Massnahmen vor Ort leisten.
Als Beispiel für ein Kleinprojekt nennt das Fedpol eine punktuelle Sensibilisierungskampagne oder eine Veranstaltung. Zu den wiederkehrenden Massnahmen zählt es beispielsweise die laufende kriminalpräventive Sensibilisierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Diese findet ausserhalb eines konkreten Projekts statt.
Mit den Neuerungen hat der Bundesrat für Finanzhilfen dieselben Voraussetzungen geschaffen, wie sie für Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel gelten.