Bernisches Gesetz fürs Sexgewerbe ist laut Experten wirksam
Das Prostitutionsgewerbegesetz des Kantons Bern hat sich als wirksam erwiesen.
Zu diesem Schluss kommt ein Team der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, das die Wirkung des Gesetzes im Auftrag das Kantons untersucht hat.
Bern führte 2013 als erster Deutschschweizer Kanton ein umfassendes Regelwerk für das Sexgewerbe ein, wie der Regierungsrat am Dienstag, 22. November 2022, in Erinnerung rief.
Ein Hauptziel war, Sexarbeitende vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Kernstück des Gesetzes ist die Bewilligungspflicht für Betreiber von Sexsalons.
Eine Vereinfachung der Bewilligungspflicht ist notwendig
Die Regierung zieht aus dem Evaluationsbericht den Schluss, dass sich das Gesetz insgesamt bewährt habe.
Jegliche Form des Verbots der Prostitution würde zu mehr Problemen führen als deren Legalisierung und Kontrolle.
Optimierungsbedarf bestehe unter anderem bei der Bewilligungspflicht.
Insbesondere für Kleinstbetriebe seien die gesetzlichen Anforderungen zu hoch. Eine Vereinfachung sei vonnöten.
Schweizweit bis zu 20'000 Sexarbeitende
Denn der Zusammenschluss von einzelnen Sexarbeitenden biete in der Regel einen besseren Schutz vor Ausbeutung als grössere Etablissements.
Der Regierungsrat beauftragte die Sicherheitsdirektion mit einer Verordnungsänderung.
Gemäss einer Studie der Universität Genf aus dem Jahr 2009 gibt es schweizweit bis zu 20'000 Sexarbeitende.
Für den Kanton Bern gehen die Autoren der Studie und die Kantonspolizei von 1150 bis 1800 Prostituierten aus. Viele von ihnen sind in den Regionen Bern und Biel tätig.