Bundesgericht hält an 43 Monaten Gefängnis für Ferrari-Raser fest
Ein Mann muss 43 Monate ins Gefängnis wegen Raserei. Das sieht auch das Bundesgericht so.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann ist wegen Raserei zu einer 43-monatigen Haftstrafe verurteilt worden.
- Er hat sich vor Bundesgericht beschwert, um früher aus der Haft entlassen zu werden.
- Das Bundesgericht hat die Beschwerde allerdings abgelehnt.
Ein wegen Raserei zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten verurteilter Mann darf nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des inhaftierten Ferrari-Fahrers laut Urteil abgewiesen.
Der Verurteilte hatte unter anderem fehlende Wiederholungsgefahr geltend gemacht. Wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung von Montag hervorgeht, sieht das Bundesgericht keinen Grund, das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und dem Haftentlassungsgesuch zuzustimmen.
Das Bundesgericht verwies in der Urteilsbegründung aber auf mehrere Vorstrafen des Verurteilten. Eine davon resultierte, weil der Mann über längere Zeit bei hoher Geschwindigkeit den Mindestabstand nicht eingehalten hatte.
Bezirksgericht Dietikon ZH
Auch der Einwand des Verurteilten, dass er privat einen Smart fahre und er keinen Zugriff mehr auf den Ferrari habe, hatte das Bundesgericht nicht überzeugt, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht.
Kulanter war das Bezirksgericht Dietikon ZH. Als es den Ferrari-Fahrer am 25. März zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten verurteilte, akzeptierte es gleichentags das Haftentlassungsgesuch und entzog ihm stattdessen die Fahrerlaubnis. Zu diesem Zeitpunkt sass der Verurteilte bereits 300 Tage in Haft.
Das Obergericht wiederum hiess die darauf folgende Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung gut.
Dem Verurteilten wurde laut Urteilsbegründung vorgeworfen, auf der Autobahn A1 mit 227 statt der erlaubten 120 Kilometer pro Stunde gefahren zu sein. Zudem war er am selben Tag auch innerorts massiv zu schnell unterwegs.
Letzteres offenbar im Rahmen eines unbewilligten Rennens mit einem BMW-Fahrer, in deren Folge der Verurteilte die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und letztlich mit einer Stützmauer kollidierte. Der Verurteilte bestreitet indes, an einem Rennen teilgenommen zu haben.