Bundesgericht

Bundesgericht kippt Tabaksteuer auf Hanfblüten

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Hanfblüten unterstehen laut Bundesgericht nicht dem Tabaksteuergesetz. Dem Urteil zufolge fehlt dafür die gesetzliche Grundlage.

cannabis
Hanfblüten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Hanfblüten sind bei einem niedrigen THC-Gehalt nicht von der Tabaksteuer betroffen.
  • Dem Bundesgericht zufolge fehlen dafür die gesetzlichen Grundlagen.
  • Zuvor hatten drei Produktionsfirmen gegen die 25-Prozent-Steuer Beschwerde eingelegt.

Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt unterstehen nicht der Tabaksteuer. Es fehlt dafür die gesetzliche Grundlage. Die Tabaksteuer von 25 Prozent auf den Verkaufspreis fällt per sofort weg. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von drei Produktionsfirmen gutgeheissen.

Cannabis im Tabaksteuergesetz nicht erwähnt

In der Gesetzgebung zur Tabaksteuer seien Cannabisblüten nicht explizit erwähnt, hält das Bundesgericht in seinen Urteilen fest, die am Dienstag bekannt wurden.

cannabis
Cannabis ist gemäss Bundesgericht gesetzlich nicht von der Tabaksteuer betroffen. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Geklagt hatten die Firmen Swiss Cannabis, Green Passion (heute Canway Schweiz) und Artemis.

Die Oberzolldirektion hatte im März 2017 auf einem Merkblatt bekannt gegeben, dass auf Hanfblüten Tabaksteuern geschuldet seien. Es handle sich steuertechnisch um ein Tabakersatzprodukt. Angewendet wurde der Tarif für Feinschnitttabak von 25 Prozent.

Bundesgericht entscheidet für die Beschwerdeführer

Das Bundesgericht erachtet dies nun jedoch als unrechtmässig und hat ein Urteil des Bundesstrafgerichts gekippt, das die Haltung der Oberzolldirektion gestützt hatte. Bei Hanfblüten handle es sich um ein potenziell neues Steuersubstrat. Dafür brauche es laut Bundesverfassung zuerst die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

bundesgericht
Das Gebäude des Schweizer Bundesgerichtes. (Archivbild) - Keystone

Thomas Bär von der Canway Schweiz begrüsste in einer ersten schriftlichen Stellungnahme den Entscheid aus Lausanne. Es brauche nun eine klare Gesetzgebung für Cannabisprodukte. Die Produktionsfirmen seien über drei Jahre lang zu Unrecht besteuert worden. Die siegreichen Beschwerdeführer erhalten das Geld für den von ihnen beklagten Zeitraum zurückerstattet.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

15 Interaktionen
Studie
Cannabis Italien Anbau.
14 Interaktionen
Für Eigenbedarf
Cannabis
15 Interaktionen
Industrie floriert
spusu
Handy-Abos

MEHR BUNDESGERICHT

bundesgericht lausanne
Bundesgericht
Simon Stocker Claude Longchamp
27 Interaktionen
Ständerat abgesetzt
Celerina
7 Interaktionen
In Celerina GR

MEHR AUS STADT BERN

Helikopterunfall
In Berner Alpen
Bern
5 Interaktionen
Bern BE
schule russland
1 Interaktionen
Bern
schnegg Coronavirus
3 Interaktionen
Bern