Bundesgerichte erledigen trotz Pandemie Grossteil der Eingänge
Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der beim Bundesgericht eingegangenen Fälle gestiegen. Dies geht aus dem Geschäftsbericht 2020 der Bundesgerichte hervor.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch 2020 stieg die Zahl der beim Bundesgericht eingegangenen Fälle.
- Die vier Bundesgerichte haben ihren Geschäftsbericht veröffentlicht.
Trotz der Corona bedingten Schwierigkeiten, liegen die Erledigungsquoten des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts zwischen 98 und 110 Prozent
Beim Bundesgericht gingen vergangenes Jahr 8024 Fälle ein. In den Jahren 2018 und 2019 waren es noch 7798 und 7881. Hohe Eingangszahlen waren vor allem in der strafrechtlichen Abteilung, der zweiten zivilrechtlichen Abteilung und den beiden öffentlich-rechtlichen Abteilungen zu verzeichnen, wie Martha Niquille, Präsidentin des Bundesgerichts, an einer Medienkonferenz am Montag ausführte.
Um die strafrechtliche Abteilung zu entlasten, entschied das Gesamtgericht, mit Beginn der neuen Amtsperiode eine Richterstelle vom Sitz in Luzern nach Lausanne zu verlegen.
Notwendige Zeit steht nicht mehr zur Verfügung
Damit besteht die zweite sozialrechtliche Abteilung nur noch aus vier Mitgliedern. Bei Grundsatzentscheiden dieser Abteilung wird deshalb jeweils im Turnus ein Mitglied der ersten sozialrechtlichen Abteilung mitwirken, sagte Niquille. Zudem seien zwei zusätzliche Richterstellen geschaffen worden.
Die Präsidentin betonte, dass die Geschäftslast auf einem sehr hohen Level sei. Die vom Parlament als notwendig vorausgesetzte Zeit für die Bearbeitung eines Falles stehe nicht mehr zur Verfügung. Im Geschäftsbericht heisst es dazu: Die Entlastung des Bundesgerichts bleibt deshalb eine «rechtsstaatliche Notwendigkeit».
Stände- und Nationalrat traten vergangenes Jahr auf die Revision des Bundesgerichtsgesetztes (BGG) nicht ein. Aus diesem Grund gelangte das Bundesgericht gemäss Geschäftsbericht im Mai an die Kommissionen für Rechtsfragen der Bundesversammlung, damit wenigstens die unbestrittenen Punkte der BGG-Revision realisiert werden.
Gerichtsgebühren um 45 Prozent zugenommen
So sollte das Bundesgericht zumindest ein wenig entlastet werden. Unterdessen ist jedoch eine Anfrage beim Bundesrat zur Entlastung des Bundesgerichts hängig, wie Niquille ausführte.
Weniger Eingänge als im Vorjahr verzeichneten 2020 das Bundesstrafgericht (903 /2019: 945) und das Bundesverwaltungsgericht (6595/2019: 6969). Die Erledigungsquote lag bei 110 beziehungsweise 99 Prozent. Das Bundesstrafgericht hat eine markante Steigerung der Einnahmen aus Gerichtsgebühren von 45 Prozent aufzuweisen. Sie betragen neu rund 1,2 Millionen Franken.