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Bundesrat bestimmt Versorgungsgebiete für Lokalradios bis 2034

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat die Versorgungsgebiete für Lokalradios in Berg- und Randregionen bis 2034 festgelegt und Retuschen angebracht.

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In der Zentralschweiz soll es Platz für ein neues Bergradio geben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat bis 2034 festgelegt, welche Lokalradios welche Gebiete versorgen.
  • Er hat dabei nur kleinere Anpassungen vorgenommen.
  • In der Zentralschweiz gibt es ein neues Bergradio und im Jura wird neu eingeteilt.

In der Zentralschweiz gibt es Platz für ein neues Bergradio. Im Jura werden die Versorgungsgebiete neu abgegrenzt. Der Bundesrat passte am Freitag die Radio- und Fernsehverordnung entsprechend an.

Die Konzessionen für Lokalradios und regionale Fernsehstationen laufen Ende 2024 aus. Bevor die Konzessionen für den Zeitraum 2025 bis 2034 neu ausgeschrieben werden, hat der Bundesrat die Versorgungsgebiete überprüft und festgelegt.

Zentralschweizer Regierungen kriegen ihr Radio

Die Zentralschweiz erhält neu ein Versorgungsgebiet für ein Bergradio mit Anteil an den Empfangsgebühren. Dies wird von den Zentralschweizer Regierungen seit Jahren verlangt, wie es in der Mitteilung des Bundesrates heisst.

Im Jurabogen und im Berner Jura werden auf Vorschlag der Branche die Kantone Neuenburg und Jura zu eigenständigen Versorgungsgebieten für konzessionierte Lokalradios mit Leistungsauftrag und Anrecht auf einen Gebührenanteil. Im Gebiet Biel–Berner Jura soll künftig ein französischsprachiges Programm konzessioniert werden, im Gebiet Biel–Seeland ein deutschsprachiges.

Konzessionen für lokale und regionale Radio- und TV-Sender werden nur dort erteilt, wo es einen Leistungsauftrag und eine finanzielle Unterstützung aus der Radio- und Fernsehabgabe gibt. An diesen Grundsatz will der Bundesrat festhalten.

Kein Leistungsauftrag mehr für kommerzielle Stadt-Sender

Für konzessionierte kommerzielle Privatradios in städtischen Gebieten und im Mittelland, die kein Geld aus der Empfangsgebühr erhalten, hat der Bundesrat eine Liberalisierung beschlossen. Sie müssen sich neu nur noch beim Bundesamt für Kommunikation anmelden und keinen Leistungsauftrag mehr erfüllen.

Der Bundesrat hat die Radio- und Fernsehverordnung entsprechend angepasst. Die liberalisierten Rahmenbedingungen gelten für die Sender in Bern, Solothurn, Aargau, Basel, Zürich der Ostschweiz und im Gebiet des Genferseebogens.

Die heutigen neun Versorgungsgebiete für nicht gewinnorientierte Lokalradios bleiben mit minimalen räumlichen Anpassungen bestehen. Um eine Lücke zu schliessen, legte der Bundesrat ein zehntes Gebiet in Lugano fest.

Nur geringfügig angepasst werden die Versorgungsgebiete der regionalen Fernsehsender. Zurzeit haben in der Schweiz 31 Lokalradios und 13 Regionalfernsehstationen eine Konzession.

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